Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 96

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halten gesorgt hätte, und wir haben auch ein zeitgemäßes Einlagensicherungssystem angeregt. Unsere Vorschläge wurden aber leider nicht angenommen, und damit gibt es von uns auch keine Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! In weiterer Folge geht es beim Bankwesengesetz im Zu­sammenhang mit den neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute um die Basel-II-spezifischen Erfassungen von Kreditrisken. Wir alle wissen, dass Basel II mit Sicher­heit zu einer Verteuerung der Kredite für die Klein- und Mittelbetriebe führen wird.

Ein Weiteres kommt dazu: dass eine ganze Menge von Daten bei den Kreditinstituten gesammelt werden. Und wir alle wissen, je mehr Daten jemand hat, umso gefährlicher ist es, dass die Daten gerade zu einem Zeitpunkt auftauchen, zu dem man sie absolut nicht brauchen kann. Daher sind wir auch damit nicht einverstanden.

Es gibt noch einen weiteren Bereich, mit dem wir auch nicht einverstanden sind, näm­lich damit, dass Kreditinstitute bis zu einer Bilanzsumme von 150 Millionen € oder, wenn sie einer Institutsgruppe angehören, von 1 Milliarde € keine interne Revision mehr zu haben brauchen. Ich meine, dass eine interne Revision noch keinem Institut geschadet hat.

Meine Damen und Herren! Zu einer funktionierenden Bankenaufsicht gehört natürlich auch, dass, wenn es bei einem Kreditinstitut gravierende Mängel gibt, diese auch gemeldet werden. Und da zieht man jetzt eine Dreimonatefrist ein. Das ist, glaube ich, der falsche Ansatz. Da heißt es: „kurzfristig behebbare, geringfügige Mängel“.

Weiters heißt es auch noch: ... wenn anzunehmen ist, dass die sofortige Erfüllbarkeit dieser Mängel das Kreditinstitut in seiner Existenz gefährden würde, man aber anneh­men könne, dass die Angelegenheit in der erwähnten Dreimonatsfrist behoben werden kann. – Das verstehe ich nicht ganz: Wie soll ein Mangel einerseits kurzfristig beheb­bar und geringfügig sein, andererseits gleichzeitig den Bestand des Kreditinstitutes oder die Erfüllung der Verpflichtungen gefährden?

Wir als SPÖ sind der Meinung, dass bei derart gravierenden Gefährdungen sofort Mel­dung gemacht werden muss.

Meine Damen und Herren! Insgesamt gesehen stellen einige Punkte in den vorliegen­den Gesetzen eine Verbesserung dar – ich habe das auch gesagt –, eine ganze Reihe von Änderungen betreffen allerdings die Einleger, also die Kunden dieser Institute, und bieten jetzt weniger Schutz als vorher.

Wir werden daher bei den Tagesordnungspunkten 14, 15 und 16 nicht zustimmen. Dem Punkt 17, Scheidemünzengesetz, stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. Ich er­teile ihr das Wort.

 


19.13.25

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Novellierungsentwurf zum Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetz ist zu befürworten, da damit die Attraktivi­tät österreichischer Pfandbriefe deutlich verbessert und die Sicherheit damit erhöht wird.

Durch die dringend notwendige Modernisierung, mit der man den Voraussetzungen internationaler Finanzmärkte und Rating-Gesellschaften entspricht, wird auch die zeitgerechte Bedienung von Pfandbriefen im Insolvenzfall sichergestellt. Damit wird


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