Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der British Virgin Islands.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Cayman Islands.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und dem Überseeischen Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches Montserrat.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit.
Wir kommen abschließend zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen zwischen der Republik Österreich und den Turks and Caicos Islands.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen
der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und
den Schutz von Investitionen (810 d.B. und 903 d.B. sowie
7275/BR d.B.)
30. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (522/A und 905 d.B.
sowie 7276/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (527/A und 906 d.B.
sowie 7277/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 29 bis 31, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
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