Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 106

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Berichterstatter zu all diesen drei Punkten ist Herr Bundesrat Molzbichler. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Günther Molzbichler: Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai dieses Jahres mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Der nächste Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird.

Die vorliegende Änderung des Tabakmonopolgesetzes hat vor allem zum Ziel, einer­seits den Tabaktrafikanten ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten, andererseits aber auch aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes den Verkauf von Zigaretten unter einer bestimmten Preishöhe zu verhindern.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. Wortmeldungen liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betref­fend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambod­scha über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

 


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