rung von Ambulanz- sowie Such- und
Rettungsflügen (841 d.B. und 908 d.B. sowie 7279/BR d.B.)
34. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte
Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (860 d.B. und 909 d.B. sowie
7280/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 33 und 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme somit zum Antrag:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
Tagesordnungspunkt 34 behandelt den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.
19.46
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungsflügen werden wir natürlich zustimmen.
Beim Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen ist das allerdings anders. Ich sehe eigentlich keinen Grund, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen, denn schon in den Erläuterungen steht:
„Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der Gesetzentwurf) auf Grund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt dieses Entwurfes (2004) ausschließlich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen.
Für diesen Flughafen wurden jedoch bereits im Jahr 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie (...) ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkung nicht anzuwenden.“
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