Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 108

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rung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (841 d.B. und 908 d.B. sowie 7279/BR d.B.)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen (860 d.B. und 909 d.B. sowie 7280/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 33 und 34 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.

 


Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowe­nien über die Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme somit zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Tagesordnungspunkt 34 behandelt den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flug­häfen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.46.04

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Erleichterung von Ambulanz-, Such- und Rettungs­flügen werden wir natürlich zustimmen.

Beim Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen ist das allerdings anders. Ich sehe eigentlich keinen Grund, dieser Gesetzesvorlage zuzustim­men, denn schon in den Erläuterungen steht:

„Wesentlich ist, dass die genannte Richtlinie (und somit auch der Gesetzentwurf) auf Grund des Verkehrsaufkommens zum Zeitpunkt dieses Entwurfes (2004) ausschließ­lich den Flughafen Wien-Schwechat betreffen.

Für diesen Flughafen wurden jedoch bereits im Jahr 1972 Betriebsbeschränkungen aufgetragen, welche die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllen. Gemäß Artikel 7 der EU-Richtlinie (...) ist daher dieses Gesetz für diese Betriebsbeschränkung nicht anzuwenden.“

 


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