Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 115

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kene Autofahrer sich nicht selbst testen werden, sondern dass man sehr wohl auch Personal dazu braucht, um diese Tests durchzuführen.

Weiters positiv ist die Erweiterung des Kreises der Ärzte, die Alkoholbeeinträchtigun­gen untersuchen dürfen.

Die Verwaltungsvereinfachung bezüglich der Zuständigkeit für Verkehrsregelungen bei Autobahnbaustellen ist ebenfalls positiv zu bewerten.

Positiv ist in erster Linie, dass das, was geplant war, dann zum Glück nicht in die Gesetzesvorlage hineingekommen ist: etwa die Verpflichtung zum Links-Gehen auch im Ortsgebiet, die lange Liste der zusätzlich geplanten Ausnahmen vom Wochenend-Fahrverbot, die Überprüfungspflicht bezüglich der Notwendigkeit von Verkehrszeichen, die von zwei auf fünf Jahre hätte erstreckt werden sollen, obwohl gerade in letzter Zeit sehr häufig Beschwerden über den wachsenden Schilderwald kommen und dass man sich vor lauter Verkehrsschildern nicht mehr auskennt. – Es wäre eher kontraproduktiv gewesen, die Sinnhaftigkeit von Verkehrsschildern dann nur mehr alle fünf Jahre zu überprüfen.

Das Positivste an der Gesetzesänderung ist, dass sie nicht ganz so schlimm ausge­fallen ist wie geplant.

Auf der Negativliste gibt es aber auch einiges, weshalb wir heute nicht zustimmen werden: Die Ausnahmen vom Wochenend-Fahrverbot wurden zwar wieder gestrichen, aber Tiertransporte auf Autobahnen sind am Wochenende jetzt erlaubt. Die Begrün­dung mit dem Tierschutz erscheint mir etwas fraglich. Letztendlich geht es darum, dass die Tiere eben am Wochenende nicht über die Autobahn gefahren werden sollten – und ob es jetzt besonders „tierschützerisch“ ist, wenn es dennoch getan wird, sei da­hingestellt.

Der Transport von verderblichen Lebensmitteln wird auf Anhänger ausgeweitet. Auch das ist für uns ein Minuspunkt.

Zusatztafeln sollen künftig auch bei Ampeln angebracht werden können, was mög­licherweise auch eine Vorleistung für das Rechtsabbiegen bei Rot sein könnte. Das wiederum wäre eine Maßnahme, die Fußgänger massiv gefährden kann.

Was bei den Alkoholkontrollen einleuchtet, nämlich die Erweiterung des Kreises der­jenigen, die die Beeinträchtigung überprüfen können, ist bei der Suchtgiftkontrolle mög­licherweise etwas unseriös. Ich denke, dass die Suchtgiftkontrollen ja noch nicht so üblich und quasi Standard sind, sodass zum Beispiel jeder Arzt in einem Landkranken­haus diese Kontrollen durchführen kann.

Auch die Einführung der Suchtgift-Speichelvortests ist eher fragwürdig. Das sagt sogar der ÖAMTC, obwohl ich mit dem ÖAMTC nicht so oft übereinstimme. Und die Negativ­liste wird für mich besonders lang durch die Liste der nicht umgesetzten Maßnahmen.

Im Nationalrat wurden allein im Anschluss an die StVO-Änderung neun Anträge der Opposition abgelehnt, die auch Änderungen der StVO verlangt hätten. Nicht alle dieser neun Anträge hätten unsere Zustimmung erfahren, doch immerhin ein Großteil davon.

Uns fehlt in dieser Änderung vor allem die Novellierung und Überarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen zugunsten von Radfahrern und Fußgängern in der Straßen­verkehrsordnung. Diese Überarbeitung wäre in der österreichischen Klimastrategie vorgesehen gewesen. Ich habe im Verkehrsausschuss nachgefragt, ob irgendwelche Maßnahmen in dieser Änderung drinnen sind, die sich für Fußgänger oder Radfahrer besonders positiv auswirken. Das wurde verneint. Vielleicht könnte man da die einzel­nen Ministerien ein bisschen aufeinander abstimmen, damit der eine Minister weiß, was der andere tun sollte.

 


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