Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 116

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Dass Fußgänger und Radfahrer die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind und deshalb mehr geschützt werden müssen, geht wohl auch aus den Unfallstatistiken hervor.

Uns fehlt das bundesweite Nachtfahrverbot für alle LKW mit mehr als 7,5 Tonnen. Das funktioniert in der Schweiz seit 1934 – und dass das auch bei uns dringend notwendig wäre, ist spätestens seit dem Auslaufen der Ökopunkteregelung bekannt.

Uns fehlt eine tatsächliche Erhöhung der Mindesthöhe von Verkehrszeichen auf 2,2 Meter über Gehsteigniveau.

Uns fehlen Verbesserungen im Bereich der Tiertransporte, mehr Kontrollen, Haftung, Strafbarkeit des Unternehmens et cetera.

Alles in allem kann bei dieser Änderung der Straßenverkehrsordnung meiner Meinung nach von einem großen Wurf nicht die Rede sein. Im Hinblick auf die großen Ziele einer Senkung der Unfallzahlen, die sich das Bundesministerium vorgenommen hat, und auch im Hinblick auf die steigenden Belastungen durch den motorisierten Indivi­dualverkehr wäre aber ein großer Wurf längst überfällig. (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mainoni das Wort. – Bitte.

 


20.12.17

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte ganz kurz zu dieser Novelle der Straßenverkehrsord­nung Stellung nehmen, insbesondere weil auch Kritik von den Grünen gekommen ist, wobei ich das nicht ganz verstehe.

Wenn es in dieser Novelle eine lange Liste von positiven Aspekten gibt, man aber sagt: Ich stimme nicht zu, weil mir etwas fehlt in der Novelle!, so ist diese Argumentation für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wahrscheinlich hätten Sie gewollt, dass wir eine umfassende StVO-Novelle gemacht hätten, die aber möglicherweise in Teilbereichen auch wieder Ihre Zustimmung nicht gefunden hätte. (Bundesrat Schennach: Sie zah­len auch kein Schnitzel mit Pommes frites, wenn Sie die Pommes frites nicht ...!)

Ich darf aber jetzt doch inhaltlich Stellung nehmen, weil das Thema Planquadrat bezie­hungsweise diese Alkohol- und Suchtgift-Vortestgeräte zur Sprache gekommen sind.

Gerade die Exekutive hat mitgeteilt, dass, um bei Planquadraten wirklich alle Fahr­zeuglenker zu erfassen, Vortestgeräte notwendig sind. Diese Vortestgeräte tun nichts anderes, als vorab zu prüfen, ob der Verdacht einer Alkoholisierung besteht oder nicht. All jene, bei denen der Verdacht nicht besteht, können sozusagen sofort wieder in den Verkehr entlassen werden. So gesehen ist das also nichts anderes als eine Verbesse­rung, damit man konsequenter überprüfen kann, ob Alkohol am Steuer zur Beeinträch­tigung und somit in der Folge auch zu einer Führerscheinabnahme führt.

Das Gleiche – und da berufen wir uns immer auf Aussagen von Experten, vor allem aber auch von Praktikern, die täglich die Kontrollen durchzuführen haben – gilt für Suchtgiftkontrollen. Bei Suchtgiftkontrollen war die Exekutive sehr oft in der Situation – in Wien nicht, muss ich dazu sagen, aber insbesondere in ländlichen Bereichen Öster­reichs –, dass sie nicht wusste, wo sie Fahrzeuglenker, die offensichtlich beeinträchtigt waren, bei denen aber der Alkoholtest negativ verlaufen ist, hinbringen sollte, damit tatsächlich eine Überprüfung nach einem Vergehen im Zusammenhang mit Suchtgift durchgeführt werden kann.

Da ist es eben erstens durch einen Ärztepool und zweitens auch durch diese Vortest­geräte möglich, bei den verdächtigen Personen, die offensichtlich beim Steuern eines


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