Fahrzeuges beeinträchtigt sind, vorab prüfen zu können, ob der Verdacht auf Suchtgiftkonsum besteht. Wenn das der Fall ist, muss der Betreffende sofort zum nächsten Arzt oder in das nächste Krankenhaus, wo dann der eigentliche Test durchgeführt wird.
Lassen Sie mich noch einige Worte zum
Wochenend-Fahrverbot sagen, einer vermeintlichen Aufweichung, die geplant
gewesen sei. Es ist um nichts anderes gegangen, als dass uns im Ministerium
insbesondere die Landesregierungen
bekniet haben, wir sollen das, was sie schon jahrelang durch Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen geregelt haben, doch endlich in die StVO aufnehmen. Das
heißt, die Landesregierungen wollten die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr
erteilen und haben gesagt: Nehmt das in die StVO auf, dann brauchen wir das
nicht mehr so zu machen!
Ich freue mich
aber sehr darüber – und das ist gelebter Parlamentarismus –, dass man
sich doch noch einigen konnte, insbesondere auch mit der Fraktion der
Sozialdemokraten, die gesagt hat: Wir sind in der Lage, zuzustimmen, wenn
diese Änderungen wieder zurückgenommen werden.
Zu guter Letzt
noch ein Thema: die Tiertransporte. Tiertransporte können ja
jetzt schon an Wochenenden auf den Bundes- und Landesstraßen durchgeführt
werden. Wir sind der Meinung, dass es eine Erleichterung ist, Tiertransporte
auch im übergeordneten Straßennetz zu erlauben, weil das einfach schneller ist
und das letztendlich dem Tierschutz zugute kommt. – Danke schön. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
20.15
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das
Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das
Halbleiterschutzgesetz und das Sortenschutzgesetz 2001 geändert werden
(Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle) (615 d.B. und 921 d.B. sowie
7282/BR d.B.)
37. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
geändert wird (922 d.B. sowie 7283/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 36 ist Herr
Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn darum.
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