Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 117

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Fahrzeuges beeinträchtigt sind, vorab prüfen zu können, ob der Verdacht auf Sucht­giftkonsum besteht. Wenn das der Fall ist, muss der Betreffende sofort zum nächsten Arzt oder in das nächste Krankenhaus, wo dann der eigentliche Test durchgeführt wird.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Wochenend-Fahrverbot sagen, einer ver­meintlichen Aufweichung, die geplant gewesen sei. Es ist um nichts anderes gegan­gen, als dass uns im Ministerium insbesondere die Landesregierungen bekniet haben, wir sollen das, was sie schon jahrelang durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geregelt haben, doch endlich in die StVO aufnehmen. Das heißt, die Landesregie­rungen wollten die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilen und haben gesagt: Nehmt das in die StVO auf, dann brauchen wir das nicht mehr so zu machen!

Ich freue mich aber sehr darüber – und das ist gelebter Parlamentarismus –, dass man sich doch noch einigen konnte, insbesondere auch mit der Fraktion der Sozialdemo­kraten, die gesagt hat: Wir sind in der Lage, zuzustimmen, wenn diese Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Zu guter Letzt noch ein Thema: die Tiertransporte. Tiertransporte können ja jetzt schon an Wochenenden auf den Bundes- und Landesstraßen durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass es eine Erleichterung ist, Tiertransporte auch im über­geordneten Straßennetz zu erlauben, weil das einfach schneller ist und das letztendlich dem Tierschutz zugute kommt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

20.16.0936. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Ge­brauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Sortenschutzge­setz 2001 geändert werden (Biotechnologie-Richtlinie-Umsetzungsnovelle) (615 d.B. und 921 d.B. sowie 7282/BR d.B.)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (922 d.B. sowie 7283/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


Berichterstatter zu Punkt 36 ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn darum.

 


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