Berichterstatter
Edgar Mayer: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über
den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz,
das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das
Sortenschutzgesetz 2001 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form
vor. Ich komme daher gleich zum Antrag.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am
23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Punkt 37 berichtet Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.
Berichterstatter Günther
Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über
den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird,
liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag:
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am
23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.
20.18
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde zur Biotechnologie-Richtlinie Stellung nehmen – und kann es gleich vorwegnehmen: Wir werden dieser vorliegenden Umsetzung der Biopatent-Richtlinie nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen, aber nicht deshalb, weil wir diese Richtlinie nicht umsetzen wollen, sondern weil wir mit der Form der Umsetzung nicht einverstanden sind.
Es handelt sich hiebei um eine Richtlinie, die bereits 1998 auf europäischer Ebene beschlossen wurde. In der Zwischenzeit hat es einige technische Weiterentwicklungen gegeben, und man hat vor allem auch in der Praxis gesehen, dass diese Richtlinie Schwächen hat.
In Österreich hat man mit der Umsetzung dieser Richtlinie sehr lange zugewartet und hätte somit die Möglichkeit gehabt, die Erfahrungen aus der Praxis in die Umsetzung einfließen zu lassen. Das ist aus unserer Sicht nicht im erforderlichen Ausmaß geschehen.
Ich werde mich jetzt auf einen der Kritikpunkte aus unserer Sicht konzentrieren. Dabei geht es um den so genannten absoluten Stoffschutz. Der absolute Stoffschutz ist aus unserer Sicht ein Hemmnis für Forschung und Entwicklung und für die heimische Wirtschaft.
Ganz kurz zur Erklärung: Der absolute Stoffschutz bedeutet im Prinzip Folgendes: Wird eine DNA-Sequenz in der Patentanmeldung angeführt und eine einzelne Funktion dafür benannt, dann können alle weiteren Funktionen dieser DNA-Sequenz und alle Verwendungen beansprucht werden. Das können im Prinzip, meine Damen und Herren, unendlich viele sein. Die Folge davon könnte sein, dass sich mit diesem Thema in erster Linie Patentanwälte auseinander setzen werden, und es wird das die Wirtschaft wahrscheinlich sehr viel Geld kosten, und es wird auch der Forschungsverwertung nicht förderlich sein, es wird diese eher verzögern. – Das ist ein negativer Aspekt, den
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