Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 119

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ich gerade aus Sicht der Wirtschaft kritisieren möchte. Das hätte man berücksichtigen sollen.

Wir sind für einen eingeschränkten Funktionsschutz, wie er auch in anderen EU-Staa­ten umgesetzt wurde. Es gibt in Deutschland und auch in Frankreich ein Modell, in dem es eine Zweckbeschränkung beziehungsweise eine Funktionsbeschränkung gibt. Das hätte wesentlich mehr Klarheit gebracht – und hätte unsere Zustimmung gefunden.

Daher sind wir der Meinung, dass es dringend notwendig gewesen wäre, eben diesen eingeschränkten Stoffschutz im Gesetz stärker zu verankern. Das wurde verabsäumt, und daher gibt es von unserer Seite auch keine Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

20.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Haller. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.21.28

Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Herr Abgeordneter Krainer von der SPÖ hat im Nationalrat einen Antrag auf Rückverweisung der Biotechnologie-Richt­linie-Umsetzungsnovelle an den Wirtschaftsausschuss gestellt. Wir haben diesem Rückverweisungsantrag selbstverständlich nicht zugestimmt, weil wir der Meinung sind, dass es höchste Zeit ist, in Österreich endlich diese Richtlinie umzusetzen. Es ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, dass mittlerweile von 25 EU-Staaten 19 diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Würden wir diese Richtlinie nicht bald umsetzen – Herr Kollege Einwallner hat ja gesagt, dass das schon so lange am Tableau ist –, müssten wir pro Tag Strafe in Höhe von 150 000 € zahlen. Das ist zwar nicht wenig, aber noch schwerer wiegt, dass wir der heimischen Wirtschaft einen Wettbewerbsnachteil zufügen würden.

Zu der Einschränkung in zwei Ländern, die von der SPÖ, konkret von Herrn Einwallner, hier gerade angesprochen wurde, wäre zu sagen, dass Sie zwar, was den funktions­bezogenen Stoffschutz betrifft, Recht haben, dass in zwei Ländern Unsicherheiten ent­standen sind; in Wirklichkeit ist es aber so, dass man damit zu noch mehr Unsicherheit, anstatt zur Klarstellung, beiträgt. Das zeigt die Praxis.

Daher sind wir der Meinung, dass die österreichische Umsetzung, weil sie eben eine Klarstellung bringt, der richtige Weg ist. Sie müssen auch sehen, dass, wenn von 19 Ländern 17 die Richtlinie exakt so umgesetzt haben, das nicht der falsche Weg sein kann. Die Patentierbarkeit von Leben ist eben nicht gegeben. Sie sollten das auch aus­einander halten.

Auch gewährt ein Patent kein Eigentumsrecht an biologischem Material, Pflanzen und Tieren. Patente verleihen insbesondere keine unmittelbare Verfügungsgewalt über die patentierten Gegenstände. Vielmehr beschränkt sich das Patent auf das Recht, be­stimmte andere Verwertungsmöglichkeiten zu verbieten.

Meine Damen und Herren – dies ist vor allem an die Adresse der SPÖ gerichtet –, Sie reden immer von Arbeitsplätzen, wir reden immer davon, dass wir die Lissabon-Ziele einhalten und erreichen sollten. Wenn Sie sehen, dass wir im Biomedizin-Bereich am europäischen Standort gegenüber Amerika im Nachteil sind, dann werden Sie endlich erkennen, dass dieser Weg eindeutig der richtige ist. Einerseits vom Wirtschaftsstand­ort zu sprechen und andererseits die Möglichkeit, bestraft zu werden, in Kauf zu nehmen, ist kein gerechtes Anliegen. Andererseits: Berechtigte Anliegen betreffend Lebenspatentierbarkeit, die Sie auch angesprochen haben, teilen wir auch mit Ihnen, was das Recht betrifft; dies wurde auch berücksichtigt.

 


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