Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 120

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Daher ist dies eben der richtige Weg, und wir geben diesem Weg die entsprechende Unterstützung. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

20.24


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mainoni das Wort. – Bitte.

 


20.24.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf schon darauf verweisen, dass es höchst an der Zeit war. Deshalb war es für mich auch unverständlich, als im Nationalrat ein Rückverweisungs­antrag von Seiten der Sozialdemokraten eingebracht wurde, was doch wiederum dazu geführt hätte, dass es noch länger dauert.

1998 sind die Richtlinien erlassen worden, am 28. Oktober 2004 hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil festgestellt, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtun­gen aus der Biotechnologie-Richtlinie verstoßen habe. Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2004 dem Bundeskanzleramt das Urteil in Erinnerung gerufen und für den Fall, dass dem Urteil nicht entsprochen werde, die Einleitung eines Ver­tragsverletzungsverfahrens angedroht. Es war also höchst an der Zeit, und wir haben es gerade noch geschafft, eine drohende Bestrafung – wie mein Vorredner bereits erwähnt hat – abzuwenden.

Ich darf letztendlich schon noch darauf hinweisen, dass wir uns sehr wohl Gedanken darüber machen, weil es eine sehr heikle Materie ist. Als gelernter Jurist darf ich aber dazusagen, dass es hiebei nur um eine Umsetzung im rechtlichen Bereich handelt. Im inhaltlichen Bereich sind es das Tierschutzgesetz und andere Materien, die inhaltlich problematische Dinge abwenden können.

Und zuletzt darf ich Ihnen noch sagen: Wir haben die Bioethikkommission noch einmal mit diesem Thema befasst, und sie hat uns keine weiter gehenden Wünsche und kei­nen Wunsch nach weiteren Restriktionen mitgeteilt. Das heißt, die Bioethikkommission ist genau mit diesem Gesetzesvorschlag einverstanden. Und die Bioethikkommission, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Expertengremium, das übergreifend die ganze Materie bewertet hat. Zu ihren Mitgliedern gehören – die Leitung obliegt unter anderem Prof. DDr. Huber – zahlreiche führende Mediziner, aber auch Theologen wie zum Bei­spiel der Moraltheologe Günter Virt.

Aber nicht nur das: Wir haben auch noch – und das war für uns auch sehr wichtig, damit es zu keiner missbräuchlichen Entwicklung in der Anwendung dieser Richtlinien kommen kann – ein Monitoring-Kommitee eingebaut, in dem sich ÖVP und die SPÖ – allerdings im Jahr 1998, nämlich mit der Gründung dieses Komittees – bereits akkor­diert haben. Dieses Monitoring-Kommitee soll darauf achten, dass die Umsetzung auch tatsächlich den Richtlinien entsprechend erfolgt.

Sie sehen also: Es war erstens zeitlich dringend notwendig, rein rechtlich gesehen voll­kommen richtig, und es gibt zwei Kontrollgremien, die das bewertet haben: einerseits die Bioethikkommission, auf der anderen Seite das im Entstehen begriffene Monitoring-Kommitee. Ich kann Ihnen versichern, dadurch wird es möglich sein, dass es zu keinen missbräuchlichen Anwendungen kommt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.27

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


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