Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 141

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des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird.

Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich darf sogleich zum Antrag kommen,

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Hösele. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.40.01

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der ersten Sitzung des heutigen Tages den Verfassungsvertrag, die Ratifikation Ös­terreichs für den europäischen Verfassungsvertrag beschlossen, der auch die Grund­rechte-Charta enthält, deren Artikel 68 dem Schutz personenbezogener Daten und deren Artikel 71 der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit gewidmet sind. In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich alle wichtigen medienrechtlichen Fragen, Persönlichkeitsschutz versus freie Meinungsäußerung, Freiheit der Medien, Pluralität, die wohl entscheidenden Grundrechte insgesamt und auch insbesondere die entscheidenden Grundrechte einer demokratischen, rechtstaatlichen Entwicklung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der – und wir haben das insbesondere in den letzten Jahrzehnten nicht nur in Europa, sondern auch in asiatischen Entwicklun­gen und in lateinamerikanischen Entwicklungen erleben dürfen – grenzenlosen Infor­mations- und Meinungsfreiheit, die in ganz positivem Sinne viele Mauern zu Fall ge­bracht hat und im Globalisierungsprozess sozusagen die Demokratien quantitativ und qualitativ gestärkt hat, und den Gefahren, die durch missbräuchliche Verwendung von Medien möglicherweise ausgehen können. Ich möchte jetzt nicht Kinderpornographie, Rufmord-Kampagnen und Ähnliches ansprechen, aber in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns.

Die vorliegende Novelle geht insbesondere darauf ein, dass in den letzten Jahren – und auch das ist ein Teil dieses Dynamisierungsprozesses gewesen – durch das Inter­net und durch die neuen Medien insgesamt ein noch wesentlich größerer und weiterer Dynamisierungsschub in die grenzenlose Informationsfreiheit gegeben wurde, dass das aber auch nach Regelungen verlangt, und zwar analog zu jenen Möglichkeiten des Persönlichkeitsschutzes und der Entgegnung, die es im Printmedienbereich in jedem Falle gibt. So bin ich froh, dass durch diese Gesetzesnovellierung im Bereich der Rundfunkmedien, aber auch des Internets nunmehr die Möglichkeit gegeben ist – man kann jetzt eine Zeitung, das ist bei uns ein Anachronismus, eigentlich ganz selten beschlagnahmen, erfreulicherweise, sage ich –, die Löschung von Dingen und, was viel wichtiger ist, was im Printmedienbereich auch möglich ist, Gegendarstellungen und Entgegnungen zu erreichen. Das ist nun auch im elektronischen Bereich, so meine ich, in einem ersten Schritt sehr, sehr gut gelungen. Deswegen werden wir – und ich denke, wir alle einhellig – diesem neuen Gesetzesschritt gerne zustimmen, wenn­gleich – und da bin ich durchaus auch bereit, den Überlegungen, die die Abgeordnete Stoisits angestellt hat, näher zu treten – wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wesentlichen Schritten der Modernisierung im gesamten Medienbereich gehabt haben, sodass es durchaus einmal sinnvoll sein könnte, eine noch größere Systematik im


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