in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um eine Handzeichen. –
Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen, 2313/J bis 2319/J, eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 23. Juni 2005, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 21. Juni 2005, ab 14 Uhr vorgesehen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.10 Uhr
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