des Zusatzprotokolls zum Europäischen
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner
Anwendung (842 d.B. und 879 d.B. sowie 7296/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 49 und 50, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Tagesordnungspunkten 49 und 50 ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um beide Berichte.
Berichterstatterin Johanna Auer: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe zunächst den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Zweiten bringe ich den Bericht über den
Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag
zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung
des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der
Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die
Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen
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