Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über
die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt
Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich
(831 d.B. und 875 d.B. sowie 7294/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 48. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren! Ich darf nun den letzten Bericht des Justizausschusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich komme sogleich zum Antrag.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und
der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
(816 d.B. und 877 d.B. sowie 7295/BR d.B.)
50. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung
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