nahme der Frau Abgeordneten Stoisits – jedenfalls notwendig sein wird, den Bereich des Medienrechtes umfassender zu diskutieren.
Wie der Herr Professor schon ausgeführt hat, kann das aber sicherlich kein Hüftschuss werden. Das ist sicherlich ein Themenbereich, der langsam gewachsen ist, der jetzt immer rasanter wächst, gerade wenn wir uns die Internetmedien anschauen, und ich bin gerne bereit, hier weitere Diskussionen zu führen. Wir müssen jetzt nur noch überlegen, in welcher Form wir diese Diskussion führen werden, aber ich bin aus der Sicht des Justizministeriums sehr gerne bereit, eine Plattform zu bilden oder allenfalls nochmals im Rahmen einer parlamentarischen Enquete darüber zu beraten, aber es wird hier sicherlich weitere Gespräche geben.
Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die – so wie es sich für mich jetzt abzeichnet – Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
22.02
Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird
(Zessionsrechts-Änderungsgesetz – ZessRÄG) (861 d.B. und
882 d.B. sowie 7293/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 47. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.
Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz) bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.
Ich darf sogleich zum Antrag kommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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