Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 145

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kann –, dann müssen wir sagen: Das geht nicht! Trotzdem wird es gemacht, und es ist letztlich auch sinnvoll, es so zu machen.

Deshalb, meine Damen und Herren: Medienrecht ist immer eine Frage des Grundrech­tes des Einzelnen. Dieses Grundrecht verlangt die Möglichkeit eines Instanzenzuges dorthin, wo das Grundrecht am meisten beschützt wird, nämlich zum Verfassungsge­richtshof, und das geht nur über das Zivilrecht.

Letztlich müssen wir es schaffen, ein neues Mediengesetz ins Zivilrecht hineinzu­platzieren, also allumfassend und innerhalb des Zivilrechts, und dadurch den Öster­reicherInnen, die sich geschädigt fühlen, die Möglichkeit eines Instanzenzuges zum Verfassungsgerichtshof einzuräumen und sie nicht erstens in die Rechtsunsicherheit zu schicken und ihnen zweitens nicht den sündteuren Umweg nach Strassburg zuzu­muten.

Trotzdem: Das ist jetzt ein Lückenschluss, und wir werden diesem Lückenschluss, diesem Gesetz auch auf Grund der Bemühungen des Ministeriums, hier wirklich auf die Kritik, die gekommen ist, zu antworten, zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.59


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Mik­lautsch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


22.00.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz grundsätzlich ist es so – das wurde auch von meinen Vorrednern bereits mehrfach angesprochen –, dass wir hier nun wirklich einen Lückenschluss gemacht haben.

Ich darf als bekannt voraussetzen, dass die Judikatur, aber auch die Lehre die Anwendbarkeit des Mediengesetzes praktisch auch für Internetmedien schon seit dem Jahr 2000 zirka immer bejaht hat und dass es jetzt durch diese Novelle gelungen ist, praktisch diese Lücke zu schließen und damit auch bundesweit für Rechtssicherheit zu sorgen, nämlich dadurch, dass es nunmehr bundesweit eine einheitliche Regelung für die Anwendbarkeit des Mediengesetzes auch im Bereich der Internetmedien gibt und man jetzt nicht mehr von den einzelnen Gerichten abhängig ist, wie die Auslegung erfolgt.

Also ich sehe das auch so, dass das ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Rich­tung war. Wir sind ja bis dato in der Praxis vor dem Problem gestanden, dass einzelne Bestimmungen des Medienrechtes zwar anwendbar waren, aber das Ergebnis komplett praxisfremd war. Auf der anderen Seite hat es im Bereich des Medienrechtes Bestimmungen gegeben, die eindeutig nicht anwendbar waren, was im Ergebnis auch wieder sinnlos war.

Durch diese Novelle ist es nunmehr gelungen, diesen Lückenschluss herbeizuführen, und es freut mich ungemein, dass dieser Lückenschluss auf breite Zustimmung stößt – auch hier im Bundesrat. Ich bedanke mich auch recht herzlich dafür.

Ich möchte mich auch bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken, die, auch im Zusammenwirken mit der Expertengruppe, nunmehr einen praktikablen Ent­wurf vorgelegt haben.

Frau Abgeordnete Stoisits hat im Justizausschuss eine abweichende persönliche Stellungnahme eingebracht. Diese habe ich sehr aufmerksam gelesen, und ich glaube auch, dass es – jetzt ganz unabhängig von der abweichenden persönlichen Stellung-


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