kann –, dann
müssen wir sagen: Das geht nicht! Trotzdem wird es gemacht, und es ist
letztlich auch sinnvoll, es so zu machen.
Deshalb, meine
Damen und Herren: Medienrecht ist immer eine Frage des Grundrechtes des
Einzelnen. Dieses Grundrecht verlangt die Möglichkeit eines Instanzenzuges
dorthin, wo das Grundrecht am meisten beschützt wird, nämlich zum Verfassungsgerichtshof,
und das geht nur über das Zivilrecht.
Letztlich müssen
wir es schaffen, ein neues Mediengesetz ins Zivilrecht hineinzuplatzieren, also
allumfassend und innerhalb des Zivilrechts, und dadurch den ÖsterreicherInnen,
die sich geschädigt fühlen, die Möglichkeit eines Instanzenzuges zum
Verfassungsgerichtshof einzuräumen und sie nicht erstens in die
Rechtsunsicherheit zu schicken und ihnen zweitens nicht den sündteuren Umweg
nach Strassburg zuzumuten.
Trotzdem: Das
ist jetzt ein Lückenschluss, und wir werden diesem Lückenschluss, diesem Gesetz
auch auf Grund der Bemühungen des Ministeriums, hier wirklich auf die Kritik,
die gekommen ist, zu antworten, zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
21.59
Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte, Frau Bundesministerin.
22.00
Bundesministerin
für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen
Hauses! Ganz grundsätzlich ist es so – das wurde auch von meinen
Vorrednern bereits mehrfach angesprochen –, dass wir hier nun wirklich
einen Lückenschluss gemacht haben.
Ich darf als
bekannt voraussetzen, dass die Judikatur, aber auch die Lehre die Anwendbarkeit
des Mediengesetzes praktisch auch für Internetmedien schon seit dem Jahr 2000
zirka immer bejaht hat und dass es jetzt durch diese Novelle gelungen ist,
praktisch diese Lücke zu schließen und damit auch bundesweit für
Rechtssicherheit zu sorgen, nämlich dadurch, dass es nunmehr bundesweit eine
einheitliche Regelung für die Anwendbarkeit des Mediengesetzes auch im Bereich
der Internetmedien gibt und man jetzt nicht mehr von den einzelnen Gerichten
abhängig ist, wie die Auslegung erfolgt.
Also ich sehe das auch so, dass das ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung war. Wir sind ja bis dato in der Praxis vor dem Problem gestanden, dass einzelne Bestimmungen des Medienrechtes zwar anwendbar waren, aber das Ergebnis komplett praxisfremd war. Auf der anderen Seite hat es im Bereich des Medienrechtes Bestimmungen gegeben, die eindeutig nicht anwendbar waren, was im Ergebnis auch wieder sinnlos war.
Durch diese Novelle ist es nunmehr gelungen, diesen Lückenschluss herbeizuführen, und es freut mich ungemein, dass dieser Lückenschluss auf breite Zustimmung stößt – auch hier im Bundesrat. Ich bedanke mich auch recht herzlich dafür.
Ich möchte mich auch bei meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken, die, auch im Zusammenwirken mit der Expertengruppe, nunmehr einen praktikablen Entwurf vorgelegt haben.
Frau Abgeordnete Stoisits hat im Justizausschuss eine abweichende persönliche Stellungnahme eingebracht. Diese habe ich sehr aufmerksam gelesen, und ich glaube auch, dass es – jetzt ganz unabhängig von der abweichenden persönlichen Stellung-
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