Wir haben hier jetzt Adaptierungen vorzunehmen, die sich im Spannungsfeld des Schutzes des Einzelnen, der Pressefreiheit und der rasanten Modernisierung bewegen. Die rasante technologische Entwicklung in diesem Bereich ist atemberaubend.
Diesem Mediengesetz, mit dem wir heute
nachziehen – Kollege Konecny hat gesagt, mit dem wir Lücken
schließen –, werden wir unsere Zustimmung geben, obwohl ich, wie ich es
auch im Ausschuss gesagt habe, eigentlich
überrascht bin, dass es von Seiten der Bevölkerung in den letzten Monaten zwei
wahre Reaktionslawinen gegeben hat, und zwar eine Reaktionslawine zur
Europäischen Verfassung und eine wesentlich stärkere zu diesem heute zu
beschließenden Mediengesetz. Ich hatte da allerdings das Gefühl, dass die
AbsenderInnen einem Irrtum aufsitzen. Es geht natürlich um das Internet, eine
hochsensible Materie. Es geht darum, ähnlich wie bei Printprodukten Absender
dann, wenn sie geeignet sind, mit dem, was sie veröffentlichen, eine
öffentliche Meinung zu beeinflussen respektive auch gewerblich etwas zu
bewirken, zu verpflichten, das mit einem Impressum zu versehen. Der
vorherrschende Irrtum ist – ich denke gerade an eine Aussendung, die heute
in der Früh gekommen ist, in der sich jemand beschwert –, dass der, der
eine Homepage macht, weil sein Kind Geburtstag hat, auf die alle zugreifen
können, ein Impressum mit allen Daten dazusetzen müsste. Das ist ein Irrtum!
Ich weiß nicht, wer das in die Welt setzt. Wenn es im absolut privaten Bereich
ist, bewirkt das keine Beeinflussung der öffentlichen Meinung und gehört daher
da auch nicht hinein.
Mit dieser
Anpassung werden auch ein paar andere Dinge vereinfacht, zum Beispiel
wertangepasste Entschädigungssummen, die wir noch nicht hatten und bei denen
durch die Euro-Umrechnung besonders lustige Zahlenkombinationen entstanden sind.
All das wird jetzt vereinfacht, und das ist auch wichtig.
Nun aber zu dem,
was auch Professor Böhm angesprochen hat – ich habe das im Ausschuss
auch schon gesagt –, was der wirkliche Wermutstropfen ist. Frau Bundesministerin,
ich bin Ihrem Ministerium sehr dankbar für das, was Professor Konecny
bereits angesprochen hat. Beim Mediengesetz, vor allem im Bereich dieser neuen
Technologien handelt es sich um eine so hoch komplizierte Materie, und Sie
haben darauf mit dem Einsatz einer Expertengruppe reagiert. Durch sie und die
verschiedenen Stellungnahmen, die gekommen sind, ist das, was heute hier
vorliegt, zu einem sehr brauchbaren Gesetz für eine gewisse Zeit, auf Grund der
Entwicklungen, die wir haben, geworden.
Was ich wirklich
bedauere, ist, dass es einfach im völlig falschen Bereich geregelt ist.
Mediengesetz ist, weil es immer so war und weil es eine Geschichte der
österreichischen Rechtssprechung gibt – das hat aber andere
Ursachen –, im Strafrecht geregelt. Bitte, das ist anachronistisch und es
schränkt den Rechtszugang der Betroffenen dramatisch ein, denn in der zweiten
Instanz ist Ende. Das heißt, jeder der sich in der zweiten Instanz nicht
gerecht beurteilt fühlt, hat nur mehr einen sündteuren Weg, und das ist der
nach Strassburg, das heißt, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Sie
alle werden wissen, dass zum Beispiel die Einführung privater Radios nur so möglich
war, dass man sich an Strassburg wandte.
Meine Damen und Herren! Dazu kommt noch, dass wir mit jedem Gesetz, das wir verabschieden, eigentlich Rechtssicherheit schaffen sollten. Aber genau das passiert mit dieser zweiten Instanz eben nicht, da es die Möglichkeit einer Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur gibt. Die ist jedoch eine Ermessenssache, das ist Glückslotterie, ob es eine solche Klage gibt oder nicht. Hier haben wir eine ganz unterschiedliche Praxis, und das lebt fort. Gerade wenn wir bedenken, dass im Medienrecht – schließen Sie die Augen und denken Sie an die letzten „glamourösen Fälle“ – Einigungen, Vergleiche erzielt wurden, die im Strafrecht nicht vorgesehen sind – es wurden im Rahmen des Strafrechts Vergleiche gemacht, die es rein rechtlich gesehen gar nicht geben
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