Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 143

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könnte, der sinnvollerweise auch auf breiter Basis mit zahlreichen Experten vorbereitet werden könnte und sollte. Vielleicht finden wir uns einmal bei einer Enquete, wer immer sie veranstaltet, im parlamentarischen oder im ministeriellen Bereich.

Wir haben hiemit eine kleine Lücke geschlossen. Das ist besser, als wenn diese Lücke offen geblieben wäre, aber wir haben noch viel zu tun, um eine Entwicklung, deren gewaltige Dimension wir gerade zu ahnen beginnen, in unsere Rechtsordnung und in andere Aspekte unseres gesellschaftlichen Lebens einzupassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.49


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Professor Böhm. – Bitte, Herr Professor.

 


21.49.39

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Da ich zwei Vorredner hatte und noch einen Redner nach mir habe, die alle im Gegen­satz zu mir wirkliche Experten des Medienwesens sind, kann ich mich auf wenige, knappe Ausführungen beschränken.

Wir haben schon gehört, dass das heutige Gesetzesvorhaben dazu dient, das Medien­gesetz zu adaptieren, um auch den Erfordernissen seiner Anwendbarkeit auf das Internet als neues Medium gerecht zu werden.

Was mir noch an zwei Punkten besonders wesentlich scheint, ist, dass die Einziehung und die Urteilsveröffentlichung künftig dann ausgeschlossen sein werden, wenn es sich um die wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt. Auch das ist, so meine ich, ein rechtsstaatlicher Fortschritt im Sinne der Medienfreiheit. Die Veröffentlichungskosten sowie die Kosten einer ungerechtfertigten Beschlagnahme werden künftig zwischen den Parteien je nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt und nicht mehr wie bisher teilweise vom Staat zu ersetzen sein.

Da wir alle diese Anliegen sehr begrüßen, wobei ich mich auch dem Wunsch anschlie­ßen würde, hinkünftig das Medienrecht aus dem tradierten Konnex des Strafrechts herauszulösen, werden wir diesem Vorhaben sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie der Bundesräte Konecny und Schennach.)

21.51


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


21.51.23

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bin sehr erfreut, dass der Gedankengang, dass wir jetzt mit dem Mediengesetz nur einen kleinen Teil des Medienrechts behandeln und regeln, weithin gleich ist. Viele Dinge sind ganz woanders geregelt. So ist zum Beispiel alles, was den ORF betrifft, im ORF-Gesetz geregelt. Weiters gibt es das Medien­kartellrecht, den Komplex Ehrenbeleidigung/Gegendarstellungen, die Presseförderung und so weiter. So wie wir, wie ich hier schon öfters gesagt habe, generelle Regelungen im Medienwesen finden müssen, etwa nicht mehr die singuläre Presseförderung, son­dern eine Medienförderung, die ähnlich wie zum Beispiel in Bayern, die elektronischen Medien umschließt, die die Gratismedien umschließt, die das Internet umschließt, die überhaupt neue Entwicklungen umschließt, so bedarf es dessen auch im Medienrecht insgesamt.

 


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