deshalb, weil er sich eine solche haus- und parteiinterne Ausgangslage weder subjektiv gewünscht noch objektiv verdient hat.
Aus all diesen Gründen werden wir dem politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit, einschließlich unserer Nationalratsfraktion, nicht durch Contravoten entgegentreten. Auf der anderen Seite werden Sie aber verstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich persönlich nicht für ein Verfassungsgesetz stimmen kann, das ich aus den dargelegten Gründen für rechtsstaatswidrig halte.
Ich kann nicht hier im Parlament für etwas
eintreten, gegen das ich mich der Art und dem Stil nach auf akademischem Boden,
wie meine renommierten Kollegen des Verfassungsrechts, bewusst ausspreche. An
diesem rechtsstaatlichen Credo festzuhalten, sollte mir zugebilligt werden. Was
ich aber selbst nicht vertreten kann, darf ich wohl folgerichtig und
billigerweise auch den Kollegen meiner Fraktion nicht zumuten. Sie hat sich
daher aus eigener, von mir nicht beeinflusster verfassungs- und demokratiepolitischer
Verantwortung dazu entschlossen, an der Abstimmung über dieses Sondergesetz,
die Lex Kampl, nicht teilzunehmen. – Danke. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
11.04
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.
11.05
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich vor zwei Monaten um 16.01 Uhr hier an dieses Rednerpult trat, um die Dringliche Anfrage betreffend Wehrmachtsdeserteure beziehungsweise dieses traurige Kapitel der österreichischen Politik nach dem Zweiten Weltkrieg darzustellen, hätte ich nie geglaubt, dass wir eine Diskussion über Monate erleben werden, eine Diskussion, die in politische Niederungen abgleitet, die das Gedenkjahr bei Gott nicht verdient hat.
Es wäre schön gewesen, wenn wir heute eine Notmaßnahme, eine Notwehraktion hätten setzen können, denn seit jener Beratung über die Wehrmachtsdeserteure ist noch immer nichts geschehen, ist noch immer kein Konsens gefunden worden. Das hätte es verdient, dass eine Notwehrmaßnahme gesetzt worden wäre – aber nicht eine solche Debatte!
Kollege Böhm! Es geht hier nicht um juristische Auseinandersetzungen. (Bundesrat Dr. Böhm: Um rechtsstaatliche Fragen!) Ich werde darauf auch noch eingehen. – Aber wir können diese Debatte und diesen Beschluss nicht losgelöst von einer Debatte betrachten, die es in diesem Land gegeben hat und die diese Institution, den Bundesrat, bis an den Rand der Lächerlichkeit geführt hat.
Meine Damen und Herren! Dass wir, dass der
Nationalrat, der Kärntner Landtag und auch der Bundesrat eine Notwehrmaßnahme
benötigen, ist nichts anderes, als dass man sich gegen die Oberhoheit des
Gurker Stammtisches wehren muss, denn wenn die ganze Republik, vom
Bundespräsidenten abwärts, appelliert, auffordert, beschließt, dass jemand die
politische Verantwortung für untragbare Aussagen zu tragen hat, die
Konsequenzen daraus zu ziehen hat, aber diese nicht zieht, weil die Freunde am
Stammtisch sagen: Du bleibst hart, du bleibst, du gehst in das vierthöchste Amt
des Staates!, dann muss es möglich sein, eine solche Notwehrmaßnahme zu setzen.
Und sie muss gesetzt werden, denn die Republik kann nicht in diese Geiselhaft genommen
werden. (Präsident Mag. Pehm
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Da geht es nicht um das private Befinden einer Person. Wenn schon der Kollege Hösele gesagt hat, der Präsident des Bundesrates vertritt sein Land und wird entsandt
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