Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 62

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Das nun vorliegende Gesetz ist allerdings wenig dazu geeignet, zur Modernisierung der Lärmschutzpolitik in Österreich beizutragen. Es konnten die Umweltinteressen und damit die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger keinesfalls durchgesetzt werden.

So ist zum Beispiel auch der Schutz von Ruhezonen und damit der Wohngebiete nur unzureichend verankert beziehungsweise auch die Absenkung der Lärmgrenzwerte auf WHO-Niveau ausgeklammert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel eines umfassenden Lärmschutzes in Österreich, wie es die EU vorgibt, wurde jedenfalls klar verfehlt. Unsere Fraktion kann daher diesem Gesetz keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.05


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Diesner-Wais das Wort.

 


12.05.10

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! Wenn meine Vorrednerin, Kollegin Ebner, gesagt hat, eine jahrzehntelange Chance wurde verge­ben, so möchte ich das so sehen, ich denke mir, eine immer da gewesene Chance zu nützen wurde jetzt in Angriff genommen. Ich möchte wirklich unserem Herrn Minister herzlichen Dank dafür aussprechen, dass er es getan hat.

Ich glaube, Lärm ist ein sensibles Thema, und jeder Mensch geht anders damit um. Für den einen ist der erträgliche Pegel geringer, für den anderen höher, dies ist also unterschiedlich.

Ich wohne neben der Franz-Josefs-Bahn, und der Zuglärm ist für mich ein gewohnter Lärm, den ich gar nicht mehr bewusst wahrnehme. Wenn aber Besucher da sind, die bei mir übernachten, so empfinden sie ihn als störend und werden bei jedem Zug wach.

Massive Kritik kommt mir auch stets von den Bürgern, die an der Durchzugsstraße wohnen, wo sehr viele Holzfuhrwerke fahren, zu Ohren. Ähnliche Ergebnisse zeigen auch Umfragen, bei denen 73 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen ange­ben, dass der Verkehrslärm die größte Lärmbelästigung für sie ist.

Da muss man der Regierung, glaube ich, aber zugute halten, dass in den letzten Jah­ren sehr viel an Lärmschutzmaßnahmen an den Hauptverkehrsrouten gesetzt wurde. Im heurigen Jahr haben wir 52 Millionen € für den Lärmschutz an Autobahnen und Schnellstraßen veranschlagt und weitere 10 Millionen für den an Bundesstraßen.

Mit diesem Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie um, nein, ich glaube, wir gehen sogar noch einen Schritt weiter, denn Österreich war in Bezug auf Umweltschutz bereits in vielen Dingen Vorreiter, und so ist es auch diesmal. Mit diesem Gesetz setzen wir einen Schritt in Richtung Sichtbarmachung von Lärm. Das ist ein wesentlicher Schritt, ein Schritt in die richtige Richtung. Es werden der Umgebungslärm von Straßen, Eisen­bahnen, ziviler Fluglärm und Lärm von industriellen Anlagen in den Ballungsräumen flächendeckend erhoben und bildlich in Lärmkarten dargestellt.

In einem zweiten Schritt geht es dann um den Schutz und die Vermeidung. Es werden Aktionspläne anhand der Lärmkarten erstellt, um so zur Lärmvermeidung beitragen zu können. Ein neuer Schritt ist auch die Information der Bürger, denn diese Lärmkarten werden dann im Internet veröffentlicht.

Wir sind uns alle bewusst, dass Lärm lästig ist und gesundheitliche Schäden hervor­rufen kann, wobei die Folgekosten die Allgemeinheit tragen muss. Es wird aber auch


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