Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 63

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die Lebensqualität vieler vermindert. Deshalb ist es, wie ich meine, besonders wichtig, dass wir mit diesem Gesetz einen Anfang machen, um so die Situation vieler Öster­reicher und Österreicherinnen zu verbessern.

Gestern wurde das Mediationsverfahren am Flughafen Schwechat für den Bau der dritten Start- und Landebahn abgeschlossen. Auch dort herrscht die Meinung vor, dass dieses Gesetz eine gute Errungenschaft ist.

Wir von der ÖVP nehmen unsere Verantwortung wahr, für die Wirtschaft, für die Land­wirtschaft, für die arbeitende Bevölkerung, auch in der Freizeit, für das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Bürger. Wir treten dafür ein, und daher stimmen wir auch diesem Gesetz zu. Es würde mich auch freuen, wenn die Fraktion der SPÖ und auch die grüne Fraktion zustimmen und nicht nur lärmend aufbegehren würden, was zwar nicht zum Umgebungslärm zählt, und die Zustimmung zu einer Möglichkeit der Lärm­bekämpfung verwehren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.09


Vizepräsident Jürgen Weiss: Am Wort ist nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.

 


12.09.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – ein wichtiger Meilen­stein in der österreichischen Umweltpolitik, und zwar aus verschiedenen Gesichtspunk­ten, wenn ich auch durchaus zugebe, dass noch weitere Schritte folgen müssen.

29,1 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, ein hoher Wert, fühlen sich durch Lärm belästigt. 73,5 Prozent davon nennen den Verkehrslärm als zentralen Verur­sacher. Aber es ist auch interessant, dass seit 1970 dieser Wert, nämlich Belästigung durch Lärm, um die Hälfte gesunken ist. Das heißt, auch in der Vergangenheit sind bereits viele Maßnahmen in Richtung Lärmminderung und Lärmschutz gesetzt worden, etwa an Hauptverkehrsadern, beim Bahnverkehr, auch im Bereich Straßenverkehr.

Was ist das Neue am Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz? – Wir setzen damit eine Vorgabe der Europäischen Union um. Ein zentraler Punkt ist, um auch auf die Aus­führungen meiner beiden Vorrednerinnen einzugehen, dass es mit diesem Bundes­gesetz erstmals gelungen ist, auch eine heftige Debatte, die seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten geführt worden ist, darüber zu beenden, wer für die Lärmbekämpfung in Österreich zuständig ist. Es gab keine einheitliche Materiengesetzgebung, keine klare, keine eindeutige Zuordnung, sondern diese war aufgeteilt auf die Länder, das BMVIT, das Umweltministerium, also ganz breit gestreut. Es gab keine gebündelte Verantwortung. Mit diesem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz führen wir jetzt diese unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammen, konzentrieren wir diese Zuständig­keiten, wenn auch natürlich die Umsetzung und Durchführung dort bleiben, wo sie in einem föderalen Land sind. Gemeinsam mit den Bundesländern und mit verschiedenen Ministerien ein Bundesgesetz zusammenzufassen ist ein erster wichtiger Schritt. Wir werden uns auch bemühen, weitere Schritte zu setzen und auf diesem Weg weiter voranzukommen.

Was sind die wichtigsten Neuerungen dieses Bundes-Umgebungslärmschutzgeset­zes? – Es wird erstmals die Lärmbelastung aus Schienen- und Straßenverkehr, Flug­verkehr und auch durch größere Industrieanlagen in Ballungsräumen flächendeckend erhoben. Wir haben auf Basis dieses Gesetzes in Zukunft die Möglichkeit, Daten zu­sammenzufassen, Lärmkarten zu erstellen, Ergebnisse bildlich darzustellen und damit natürlich auch die Frage, welche Antwort geben wir im Hinblick auf die Bekämpfung, auf eine klare Basis zu stellen.

 


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