Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 65

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minderungsmaßnahmen. Unter Erfassung von Umgebungslärm würde ich zumindest großteils eine Messung von Lärm verstehen. Ich habe auch im Ausschuss nachgefragt, wo angedeutet wurde, dass keine großartige Messung vorgesehen ist, sondern dass der Lärm zum Großteil berechnet wird. Erfassung ist für mich aber Messung.

Umgebungslärm wäre die Summe des Lärms. Lärm kommt nicht nur von Bundesstra­ßen und von großen Eisenbahnlinien, sondern Lärm kommt sehr wohl auch von Lan­desstraßen. Das Problem ist allerdings, dass viele Lärmquellen zusammenkommen. Wenn man jetzt sagt, man teilt die Kompetenz, der Bund erfasst seine Lärmquellen und erstellt seine Lärmkarte und das Land erfasst seine Lärmquellen, dann ist das meiner Ansicht nach nicht wirklich die richtige Vorgangsweise. Ich hätte es sehr schön gefunden, wenn sich da wirklich eine zentrale Kompetenz herausgestellt hätte. Das ist leider nicht passiert.

Weiters findet sich im Gesetzestitel der Passus: die Planung von Lärmminderungs­maßnahmen. Im Gesetz steht das Ziel festgeschrieben, dass man schädlichen Auswir­kungen von Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen führen könnte, vorbeugen oder entgegenwirken möchte. Da werden Sie mit den geplanten Geldern in Höhe von 1,5 bis 4,5 Millionen € nicht auskommen, fürchte ich. Das reicht nicht einmal für die Planung von Lärmschutzmaßnahmen in allen Fällen.

Was ich überhaupt als Chuzpe finde, ist der Kurztitel dieses Gesetzes, nämlich Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, denn durch die Planung und durch Lärmkarten alleine schütze ich nicht vor Lärm. Da muss ich schon noch andere Maßnahmen set­zen, und davon sind wir mit diesen 1,5 bis 4,5 Millionen weit entfernt.

Sie haben es auch schon angedeutet, es muss auch noch eine Landesgesetzgebung dazu geben. In den Erläuterungen steht: „Eine in technischer Hinsicht abgestimmte Vorgangsweise, die dazu führt, dass letztlich strategische Umgebungslärmkarten des Bundes und jene der Länder ... kompatibel sind und eine einheitliche Öffentlichkeits­information und Wahrnehmung der Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission ermöglicht, ist aber wünschenswert.“ – Wünschen würde ich mir auch sehr viel. Ich denke mir, es ist ein bisschen zu wenig, sich etwas zu wünschen. Man hat es in der Debatte, die zuletzt bezüglich der Kompetenzen beim Feinstaub stattge­funden hat, gesehen, dass da Bund und Land nicht immer einer Meinung sind, über­haupt wenn es um das Geld geht. Also ob das dann wirklich kompatibel ist, wenn man einfach nur hineinschreibt, das ist wünschenswert, das sei einmal dahingestellt.

Ich würde mir zum Beispiel ein Umgebungslärmschutzgesetz wünschen, das den Ver­ursacher von Lärm dazu verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen nach dem neuesten Stand der Technik installieren zu lassen und auch zu bezahlen. – Das ist mit diesem Gesetz nicht der Fall. Ich würde mir einen einheitlichen Grenzwert zum Schutz der Gesundheit wünschen, der zwingend einzuhalten ist. Und ich würde mir wünschen, dass die Priorität des Lärmschutzes schon in der Raumordnung berücksichtigt wird und natürlich auch in der Verkehrsplanung. (Zwischenruf.) – Oberösterreich kann etwas dazu sagen, aber eben nur Oberösterreich.

Statistik Austria sagt, 1,7 Millionen ÖsterreicherInnen leiden unter Verkehrslärm, 2 Pro­zent des Bruttoinlandsproduktes gehen auf Grund von Lärmbelastungen verloren. Da gibt es eine ganze Menge zu tun. Die WHO-Lärmgrenzwerte sind bekannt, und man weiß auch, wann die Gesundheit wirklich in Gefahr ist. Insbesondere bei Kindern wissen wir, dass Lärm besonders gefährlich ist. Da gibt es Konzentrationsstörungen, Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das findet man alles auf der Homepage der WHO, das braucht man nicht mehr neu zu erfinden.

 


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