Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 95

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Von der damaligen Ankündigung des Justizministers Böhmdorfer, wichtige Aspekte zu einem Wirtschaftshygienegesetz zusammenzufassen, ist leider genauso wenig übrig geblieben wie von einem ursprünglichen Vier-Parteien-Entschließungsantrag.

Die nun vorliegende Regierungsvorlage erscheint uns Sozialdemokraten als nicht aus­reichend. Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, sind wieder einmal auf dem halben Weg stehen geblieben, warum auch immer.

Wir vermissen in dieser Regierungsvorlage die viel zu geringe Reduktion von Auf­sichtsratsmandaten, die sich auf Vorsitzendenmandate beziehen. Wir bedauern die Aufweichung einzelner Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Uns Sozialdemokra­ten fehlt die Transparenz der Vorstandsbezüge sowie die Transparenz betreffend die Eigentümerstrukturen. In dieser von Ihnen heute beschlossenen Regierungsvorlage findet sich keine Aufwertung der Quartalsberichte. Unverständlich erscheint uns auch die Ablehnung bezüglich der Errichtung einer unabhängigen Bilanzkontrollstelle für bör­senotierte Aktiengesellschaften. Auch die Ablehnung Ihrerseits, die Aufsichtsräte einer Effizienzprüfung zu unterziehen, ist kein Signal dafür, mit dieser Regierungsvorlage das Vertrauen in die österreichische Wirtschaft zu stärken.

Jetzt hat Sie der Mut verlassen. Statt ein Wirtschaftshygienegesetz zu beschließen, wie groß angekündigt wurde, ist es bei einer Alibiaktion von Seiten der Regierung ge­blieben. Daher können wir dieser Vorlage nicht unsere Zustimmung geben. Die Regie­rungsvorlage zum Kartellgesetz und zum Wettbewerbsgesetz wird allerdings unsere Zustimmung finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


14.12.07

Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich möchte auch in aller Kürze auf das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz eingehen. Diesem Gesetz geht bereits eine lange und teilweise auch sehr turbulente Geschichte voraus.

Die Großpleiten auf internationaler, aber auch auf österreichischer Ebene ließen das Vertrauen in die Finanzmärkte etwas schwinden. Das war auch der Anlass, warum einige Gesetze verschärft wurden. Das fand bereits im Jahr 2002 statt, in dem die Rechnungslegungsrichtlinien umgesetzt sowie der Empfehlung der EU-Kommission Rechnung getragen wurde, was die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und die dort festgelegten Grundprinzipien anbelangt. Die externe Rotation sowie die unbeschränkte Haftung für Prüfer wurden ebenfalls damals umgesetzt.

Nun ist wieder eine neue Diskussion entflammt, die die Sinnhaftigkeit der externen Rotation in Frage stellt. Auf Grund dieser schwierigen und sehr komplexen Materie war man sich auf jeden Fall einig, dass man einen Beirat installieren möchte, der aus Poli­tikern und Wissenschaftern besteht und jetzt schon und auch künftig die legistischen Maßnahmen vorbereitet.

Heute liegt so eine legistische Umsetzung zur Beschlussfassung vor. Man hat sich sehr stark an dem Corporate Governance Code orientiert und sich bemüht, ein Maxi­mum an Gesetzen zu verpacken. Bei den Maßnahmen, wo das nicht möglich war, hat man sich mehr an das Prinzip „Comply or Explain“ gehalten. Es werden also keine Ver­bote normiert, sondern die Transparenz urgiert. Sollte also Unvereinbarkeit vorhanden sein, dann ist eine Offenlegung möglich, beziehungsweise können sich die Aktionäre ein besseres Bild machen, ob sie einem Unternehmen vertrauen sollen oder nicht.

Eine absolute Verbindlichkeit des Corporate Governance Code ist zur heutigen Zeit nicht möglich gewesen. (Bundesrat Gruber: Schade! – Bundesrat Konecny: Was


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