Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 96

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heißt das?) Ich bin aber sicher, dass das bei der nächsten Novellierung wieder ein Thema sein wird. Ich denke vor allen Dingen, dass jede Verbesserung des Gesell­schaftsrechts, die mehr Transparenz und Offenlegung bringt, begrüßenswert und posi­tiv ist. Daher werden wir diesem Gesetz sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.14


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


14.14.45

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir haben hier drei Gesetzesvorlagen, die alle direkt die Wirtschaft, die ökonomischen Strukturen in unserem Land betreffen. Ich möchte vorab auf die Punkte 7 und 8 eingehen, einerseits auf das Kartellgesetz und andererseits auf die Wettbewerbsgesetznovelle.

Kartelle, die Zusammenschlüsse von Unternehmungen, die in ein und derselben Branche beziehungsweise auch branchenübergreifend tätig sind, und Preisabsprachen in diesem Bereich sind in der Regel zum Nachteil der Wettbewerbssituation generell und der Konsumentinnen und Konsumenten in einer Volkswirtschaft insbesondere. Insofern gilt es, klare Regelungen zu machen, um dies weitgehend zu vermeiden.

Durch das Kartellgesetz, das uns vorliegt, wird das Legalausnahmesystem eingeführt. Auf Grund dieses Systems können die Unternehmungen selbst entscheiden, welche Absprachen sie anmelden und welche nicht. Dadurch wird die Aufdeckung von Kartel­len zusätzlich erschwert, was de facto nicht wünschenswert sein kann. Außerdem wur­den in den Bereichen der Fusionskontrolle notwendige Änderungen nicht durchgeführt.

Das vorliegende Kartellgesetz findet in dieser Form nicht unsere Zustimmung, wobei wir es durchaus begrüßen würden, Frau Ministerin, wenn diesbezüglich entsprechende Schritte zur Stärkung der Konsumentinnen- und Konsumentenposition gesetzt würden.

Bei der Wettbewerbsgesetznovelle haben wir eine Situation, die auch nicht besonders glücklich ist und die Wettbewerbsposition von Unternehmungen mehr oder weniger direkt beeinflusst. Diese Kronzeugenregelung, die hier vorliegt, bietet keine Rechts­sicherheit für die betroffenen Unternehmungen. Dies in der Ermessensentscheidung der Bundeswettbewerbsbehörde zu lassen, welche Namen welcher Unternehmungen bekannt gemacht werden und welche nicht, das halten wir für keine Regelung, um das Wettbewerbsgesetz in dieser Form zu stärken. Auch dieses Gesetz findet nicht unsere Zustimmung.

Zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz sei gesagt, dass es eine doch erkleckliche Anzahl von Vorteilen gibt, die geschaffen werden und die Transparenz auf den Kapital­märkten verstärken. Dies gilt insbesondere auch für diese doppelte Anrechnung von Mandaten bei Aufsichtsratsvorsitzenden. Einer unserer Kritikpunkte ist aber, dass die Anzahl der maximalen Aufsichtsratsmandate reduziert und damit die Aufsichtsräte hätten gestärkt werden sollen.

Die verbesserten Informationspflichten sind ebenfalls von Vorteil. Dennoch gibt es einige Bereiche, wie zum Beispiel die fehlende Transparenz bei Vorstandsbezügen, die mangelhaft sind, so etwa auch die weitgehenden Ausnahmen vom Verbot der Über­kreuzverflechtungen. Das alles sind Punkte, die man stärker hätte berücksichtigen sollen.

Es ist Fakt beziehungsweise hinterlässt den Eindruck, Frau Ministerin, dass das ge­setzliche Regelungen sind, die insbesondere der Industriellenvereinigung zugute kom­men oder von dieser begrüßt werden. So sagt auch Veit Sorger: „Die ärgsten Giftzähne


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