Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 97

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des Begutachtungsentwurfs wurden im Sinne des österreichischen Kapitalmarktes ge­zogen.“

Ich denke, im Sinne des österreichischen Kapitalmarktes wären Kontrollen und Ver­besserungen der Transparenz wesentlich wichtiger gewesen, als auf dem halben Weg stehen zu bleiben, Frau Ministerin. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mik­lautsch. – Bitte.

 


14.20.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen beginnen mit ein paar Bemerkungen zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005. Es wurde von mehreren meiner Vorredner angesprochen, dass der Corporate Governance Code in diesem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 nicht verpflichtend gemacht wurde, dass also praktisch keine legistische Umsetzung des Corporate Governance Code 1 : 1 erfolgt ist.

Ich darf dazu anmerken, dass der Corporate Governance Code derzeit eine Selbstver­pflichtungserklärung jener Unternehmen ist, die sich praktisch zu diesem Corporate Governance Code verpflichten. Weiters ist der Corporate Governance Code in seiner Ausführung – es gibt Empfehlungen, es gibt verpflichtende Regelungen – jedenfalls nicht so bestimmt, dass er tatsächlich 1 : 1 in das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz hätte übernommen werden können.

Die Basis für das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 war eine Entschließung des Nationalrates vom 29. Jänner 2004, die uns einen recht engen Rahmen vorgege­ben hat, wie dieses Maßnahmenpaket zur Stärkung des Vertrauens in den Wirtschafts­standort Österreich tatsächlich aussehen soll.

Eine Verpflichtung, dass der Corporate Governance Code mit diesem Gesellschafts­rechtsänderungsgesetz 2005 tatsächlich 1 : 1 auch legistisch umgesetzt werden soll, war dieser Entschließung nicht zu entnehmen. Dies war also nicht der politische Wille des Nationalrates.

Ich gebe auch zu bedenken, dass sich seit dem Jahr 2004 alle Unternehmen, die am Prime-Markt hier in Wien notieren, erklären müssen, ob sie den Corporate Governance Code tatsächlich für sich selbst anwenden, ja oder nein. – Also diese Regelung gibt es schon. (Bundesrat Gruber: Jedes Jahr!) Ja, die gibt es schon, aber auf der anderen Seite ist es natürlich auch so, dass genau die Punkte, die Sie angesprochen haben, nämlich die Transparenzvorschriften und Ähnliches, Bestandteil des Corporate Gover­nance Code sind.

Es wurde von einem meiner Vorredner, und zwar von Herrn Bundesrat Gruber, be­merkt, dass die Bilanzkontrollstelle nicht enthalten sei. – Ich darf Sie in diesem Zusam­menhang darauf hinweisen, dass sich gerade eine EU-Richtlinie, nämlich die so ge­nannte Transparenz-Richtlinie, in Umsetzung befindet und dass das Finanzministe­rium – das ist nicht meine Kompetenz, sondern die Kompetenz des Finanzministers – gerade an der Einrichtung einer Bilanzkontrollstelle arbeitet. Das wird kommen, aber wir haben noch Zeit für die EU-Richtlinienumsetzung. Also ich kann Sie beruhigen: Das wird in einem Nachfolgepaket dann tatsächlich noch kommen.

Aber gerade diese Transparenz-Forderung, die hier mehrfach gerade von den Damen und Herren der Opposition immer wieder gefordert wurde, war eben in dieser Ent­schließung des Nationalrates dezidiert nicht enthalten.

 


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