Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 105

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Verbindlichkeiten genommen werden können, aber Ziel dieser Novelle ist es, dass wir die Exekutionsordnung mit mehr Rechtssicherheit ausstatten, ihr mehr Rechtssicher­heit geben. Und das, meine Damen und Herren, gilt natürlich für beide Teile, für Schuldner und Kreditgeber.

Mehr Rechtssicherheit – sicherlich sehr wichtig und sehr positiv in dieser Vorlage.

Es haben aber auch beide Beteiligten, nämlich Schuldner und Kreditgeber, bezie­hungsweise alle Beteiligten an einem Exekutionsverfahren meiner Meinung nach das Recht oder den Anspruch auf ein rasches, effizientes, zeitgemäßes Verfahren. Und ge­rade dieses effiziente Verfahren wird mit der vorliegenden Novelle geschaffen. – Auch etwas, das aus unserer Sicht positiv zu beurteilen ist.

Nun ein paar Sätze zu Tagesordnungspunkt 10, zur Änderung der Organisation der Bezirksgerichte.

Aus dem Bericht und allen Unterlagen geht hervor, dass es sich bei der vorliegenden Änderung lediglich um eine zeitliche Verschiebung handelt, weil eben – das wurde auch schon gesagt – das Bezirksgericht Graz-West noch nicht fertig gestellt ist; die Fertigstellung hat sich aus verschiedenen Gründen verschoben.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Standortbestimmung, dass es eben ein Bezirks­gericht Graz-Ost und in Zukunft auch ein Bezirksgericht Graz-West geben wird, wird – das kann man durchaus sagen – auch in den ländlichen Raum investiert. Natürlich kann man darüber diskutieren, denn der Standort liegt im städtischen Bereich, aber ich bin der Meinung, es wird auch das Land davon profitieren, weil der Standort unbe­stritten ist. Beide Standorte – einer ist da, der zweite kommt – verschaffen, und das ist mir sehr wichtig, den Bürgern einen verbesserten Zugang zum Recht und zu ihrem Be­zirksgericht. Für mich nicht zu verstehen ist, dass die Opposition dieser Verbesserung ihre Zustimmung verweigert.

Wir, meine Damen und Herren, meine Fraktion, werden diesen Verbesserungen im Justizbereich – Exekutionsordnung, Gerichtsstandort – gerne unsere Zustimmung ge­ben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.51


Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.51.37

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich zu diesen Tagesordnungspunkten sehr kurz fassen, muss nur sagen, die Diskussion war für mich sehr interessant, obwohl sie eigentlich nicht unmittelbar etwas mit den hier zur Diskussion stehenden Tagesordnungspunkten zu tun hatte.

Ich denke, die Exekutionsordnungs-Novelle als solche ist von der Zielsetzung her klar, bringt auch wahrlich eine Verbesserung im Exekutionsverfahren, und vor allem wird es durch die Wertgrenzenanhebung jetzt sicherlich auch eine Beschleunigung im Exekuti­onsverfahren geben. Ich glaube, diesbezüglich sind wir uns einig.

Es erfolgten einige sehr interessante Beiträge gerade zum Themenbereich Schuldner, Schuldnerberatung. Herr Bundesrat Schennach hat sich mit dem sehr wichtigen und sensiblen Bereich Trennungen und Scheidungen auseinander gesetzt. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in Österreich zirka 90 Prozent der Scheidungen einvernehmlich erfolgen und dass es bei den Rechtsanwaltstarifen für einfache einvernehmliche Scheidungen, also wenn keine Liegenschaften vorhanden sind oder praktisch nur eine Eigentumswohnung vorhanden ist, bereits derzeit, so wie Sie es angeregt haben, Herr


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