Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 106

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Bundesrat Schennach, eine Deckelung der Anwaltstarife gibt, und diese normalen ein­vernehmlichen Scheidungen machen doch einen großen Prozentsatz der Scheidungen aus.

Bei den anderen Scheidungen, vor allem im Streitfall, kann ich mir eine Deckelung nur sehr schwer vorstellen, weil doch auch der Aufwand für den Anwalt primär von der Dauer der Verfahren abhängt.

Ich sehe aber das Problem bei Scheidungen weniger darin – das ist auch ein Problem, aber sicherlich nicht das Hauptproblem –, sondern eher bei den Unterhaltskosten, die zu bezahlen sind, und vor allem auch bei jenen Kosten, die aus der Aufteilung des Ver­mögens allenfalls erwachsen können. Vor allem wenn man Kinder hat, ist es doch sehr schwierig, dass derjenige Lebenspartner, der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist – unterhaltsverpflichtet ist er in jedem Fall –, dann noch eine eigene Existenz aufrecht­erhalten kann.

Thema Trennungsverträge. – Ich möchte zu bedenken geben, dass es auf der einen Seite durchaus möglich ist, Trennungsverträge beim Notar oder beim Rechtsanwalt zu vereinbaren, dass es aber sicher nicht möglich in Österreich ist, und das halte ich auch für gut so, bereits vor einer Scheidung zu regeln, wie die Belange rund um die eheliche Wohnung dann in weiterer Folge zu regeln sind. Stellen Sie sich vor, Sie sind glücklich verliebt und legen fest, die eheliche Wohnung bekommt im Falle der Scheidung der Mann. Dann gibt es vielleicht drei Kinder, eine weniger glückliche Scheidung, und dann ist festgelegt, dass die Mutter mit den drei Kindern die eheliche Wohnung verlassen muss. – Das kann es wohl nicht sein. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Ja, sage ich ja, Sie haben das ja ganz heftig verteidigt, aber ich meine, man kann das auch nicht verallgemeinern.

Ich bin durchaus dafür, dass man sich berät – bevor man sich scheiden lässt sowieso, aber auch vor der Ehe wäre es sinnvoll, dass man auch überlegt, wie man eine Tren­nung im Einvernehmen gut durchführen kann. Aber zu diesen Trennungsverträgen zur Hochzeit der Liebe, wie Sie es so schön genannt haben, gebe ich zu bedenken, dass das etwas schwierig ist. (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel.) Das geht auch, aber da muss man aufpassen.

Zum Bezirksgericht Graz möchte ich noch anführen, dass diese Änderung in der Ge­schäftseinteilung nur deshalb notwendig ist, weil der Bau nicht fertig gestellt werden konnte. Wir hatten einen verspäteten Baubeginn, und das ist der Grund dafür, dass wir jetzt die Organisation des Bezirksgerichtes Graz um einen Zeitraum erstrecken müs­sen. Das ist der einzige Grund. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.55


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend eine Exekutionsordnungs-Novelle 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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