tende Kriminalität tatsächlich ist. Es wurde hier auch schon sehr ausführlich dargelegt, worin diese Wichtigkeit besteht. Ich kann das aus Sicht des Justizministeriums voll und ganz befürworten, und wir werden sicher die noch notwendigen legistischen Maßnahmen hiefür vorsehen, damit wir das dann tatsächlich in die Praxis umsetzen können.
Ganz wichtig ist mir auch der 12. Tagesordnungspunkt betreffend den Bereich des Strafvollzugs. Ich wurde hier direkt angesprochen, dass die Möglichkeit des Haftaufschubs bis 30. Juni 2007 nicht die einzige Möglichkeit sein kann, um der Probleme im Strafvollzug Herr zu werden. – Da sprechen Sie mir aus der Seele! Es ist dies wirklich nur ein sehr, sehr kleiner Teilbereich.
Herr Bundesrat Schennach, Sie haben gesagt,
dass Sie gerne eine Enquete zum Thema „bedingte Entlassung“ hätten. – Wir
hatten im November des Vorjahres im Justizministerium bereits eine sehr gut besuchte Enquete zum Thema
„bedingte Entlassung“, die sehr interessante Ergebnisse gebracht hat.
Ich muss dazu
aber auch ausführen, dass der Bereich der bedingten Entlassung schon jetzt
legistisch sehr gut geregelt ist, dass es nur eine Frage der Anwendung durch
die unabhängigen Gerichte ist.
Ich darf auch als
bekannt voraussetzen, dass es hier unterschiedliche Entscheidungspraktiken in
den verschiedenen Bundesländern gibt. (Bundesrat
Schennach: Genau! Ost–West!) Aber
das ist ein Bereich, auf den weder ich als Justizministerin noch Sie als Hoher
Bundesrat Einfluss ausüben können. Das ist ein Bereich der unabhängigen
Gerichtsbarkeit.
Im Bereich der
bedingten Entlassung ist jetzt auch insoweit eine Neuerung vorgesehen, als wir
nunmehr die elektronischen Fußfesseln mit Erlass auch als Auflage im Bereich
der bedingten Entlassung vorsehen wollen. Wir werden noch im Sommer mit der
elektronischen Fußfessel in den Echtbetrieb gehen.
Mir ist es auch
ganz wichtig, dass wir für den Bereich Ersatzfreiheitsstrafen in Zukunft auch
gemeinnützige Arbeit vorsehen. Wir haben hier vor, Pilotprojekte durchzuführen.
Aber das bedarf einer sehr guten Betreuung, und auch diese werden wir vorsehen.
Ein weiterer mir
wichtiger Punkt zur Entlastung unserer Haftvollzugsanstalten ist der
Strafvollzug im Heimatstaat – ich habe das auch schon mehrfach ausgeführt.
Wir werden ihn sehr forcieren.
Ich kann an
dieser Stelle auch berichten, dass wir zum Beispiel mit Rumänien ein Memorandum
of Understanding haben und auf Basis dieses Memorandums of Understanding den
Strafvollzug im Heimatstaat von rumänischen Staatsbürgern durchführen, was sehr
gut funktioniert. Der rumänische Staat nimmt die Häftlinge, die straffällig gewordenen
Menschen nach Rumänien zurück. Seit der Unterzeichnung des Memorandums of
Understanding hat sich die Zusammenarbeit mit Rumänien auf diesem Gebiet
maßgeblich verbessert.
Es gilt weiters,
weiteren Haftraum zu schaffen. So sind wir beispielsweise dabei, in Graz-Karlau
weiteren Haftraum zu schaffen, aber auch im Westen Österreichs wird es weitere
50 Haftplätze geben. Wir werden in Innsbruck das Justizzentrum West errichten,
wodurch dann erstmals ein Strafvollzug für straffällig gewordene Menschen aus
dem Westen dort möglich sein wird. Bis dato musste jemand, der in Vorarlberg
eine höhere Freiheitsstrafe bekam, in weiterer Folge seine Strafe in Suben oder
in Graz-Karlau absitzen. Das ist nicht etwas, was ich mir im Hinblick auf
Resozialisierung im Strafvollzug tatsächlich so positiv vorstelle. Aus diesem
Grund wird es weitere 50 Haftplätze in dieser Strafvollzugsanstalt im
Westen Österreichs geben.
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