Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 113

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tende Kriminalität tatsächlich ist. Es wurde hier auch schon sehr ausführlich dargelegt, worin diese Wichtigkeit besteht. Ich kann das aus Sicht des Justizministeriums voll und ganz befürworten, und wir werden sicher die noch notwendigen legistischen Maßnah­men hiefür vorsehen, damit wir das dann tatsächlich in die Praxis umsetzen können.

Ganz wichtig ist mir auch der 12. Tagesordnungspunkt betreffend den Bereich des Strafvollzugs. Ich wurde hier direkt angesprochen, dass die Möglichkeit des Haftauf­schubs bis 30. Juni 2007 nicht die einzige Möglichkeit sein kann, um der Probleme im Strafvollzug Herr zu werden. – Da sprechen Sie mir aus der Seele! Es ist dies wirklich nur ein sehr, sehr kleiner Teilbereich.

Herr Bundesrat Schennach, Sie haben gesagt, dass Sie gerne eine Enquete zum The­ma „bedingte Entlassung“ hätten. – Wir hatten im November des Vorjahres im Justiz­ministerium bereits eine sehr gut besuchte Enquete zum Thema „bedingte Entlassung“, die sehr interessante Ergebnisse gebracht hat.

Ich muss dazu aber auch ausführen, dass der Bereich der bedingten Entlassung schon jetzt legistisch sehr gut geregelt ist, dass es nur eine Frage der Anwendung durch die unabhängigen Gerichte ist.

Ich darf auch als bekannt voraussetzen, dass es hier unterschiedliche Entscheidungs­praktiken in den verschiedenen Bundesländern gibt. (Bundesrat Schennach: Genau! Ost–West!) Aber das ist ein Bereich, auf den weder ich als Justizministerin noch Sie als Hoher Bundesrat Einfluss ausüben können. Das ist ein Bereich der unabhängigen Gerichtsbarkeit.

Im Bereich der bedingten Entlassung ist jetzt auch insoweit eine Neuerung vorgese­hen, als wir nunmehr die elektronischen Fußfesseln mit Erlass auch als Auflage im Bereich der bedingten Entlassung vorsehen wollen. Wir werden noch im Sommer mit der elektronischen Fußfessel in den Echtbetrieb gehen.

Mir ist es auch ganz wichtig, dass wir für den Bereich Ersatzfreiheitsstrafen in Zukunft auch gemeinnützige Arbeit vorsehen. Wir haben hier vor, Pilotprojekte durchzuführen. Aber das bedarf einer sehr guten Betreuung, und auch diese werden wir vorsehen.

Ein weiterer mir wichtiger Punkt zur Entlastung unserer Haftvollzugsanstalten ist der Strafvollzug im Heimatstaat – ich habe das auch schon mehrfach ausgeführt. Wir werden ihn sehr forcieren.

Ich kann an dieser Stelle auch berichten, dass wir zum Beispiel mit Rumänien ein Memorandum of Understanding haben und auf Basis dieses Memorandums of Under­standing den Strafvollzug im Heimatstaat von rumänischen Staatsbürgern durchführen, was sehr gut funktioniert. Der rumänische Staat nimmt die Häftlinge, die straffällig ge­wordenen Menschen nach Rumänien zurück. Seit der Unterzeichnung des Memoran­dums of Understanding hat sich die Zusammenarbeit mit Rumänien auf diesem Gebiet maßgeblich verbessert.

Es gilt weiters, weiteren Haftraum zu schaffen. So sind wir beispielsweise dabei, in Graz-Karlau weiteren Haftraum zu schaffen, aber auch im Westen Österreichs wird es weitere 50 Haftplätze geben. Wir werden in Innsbruck das Justizzentrum West errich­ten, wodurch dann erstmals ein Strafvollzug für straffällig gewordene Menschen aus dem Westen dort möglich sein wird. Bis dato musste jemand, der in Vorarlberg eine höhere Freiheitsstrafe bekam, in weiterer Folge seine Strafe in Suben oder in Graz-Karlau absitzen. Das ist nicht etwas, was ich mir im Hinblick auf Resozialisierung im Strafvollzug tatsächlich so positiv vorstelle. Aus diesem Grund wird es weitere 50 Haft­plätze in dieser Strafvollzugsanstalt im Westen Österreichs geben.

 


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