Wir haben auch
vor, in Wien eine zweite Justizanstalt zu errichten – das haben Sie sicher
den Medien entnommen. Wir werden auch in Graz-Karlau dazubauen. Wir sind also
wirklich dabei, durch verschiedenste Maßnahmen der Probleme im Strafvollzug
Herr zu werden.
Diese Maßnahme,
für die ich um Ihre Zustimmung bitte, ist wirklich nur ein ganz kleiner
Teilbereich, der aber doch eine gewisse Entlastung für uns bringen wird. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Bundesrates Ing. Kampl.)
15.23
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz den Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
8. Juni 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der
Kultur und der Bildung (815 d.B. und 954 d.B. sowie
7315/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Molzbichler. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Günther Molzbichler: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalra-
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