Was die Arbeitskräfteüberlassung für Diplompersonal anbelangt, denke ich, dass wir damit sowohl einen Qualitätsschub erreichen, weil wir ja diese Arbeitskräfteüberlassung an Qualitätskriterien binden, als auch vor allem eine Sicherheit für die Pflegenden, weil damit auch für nicht Angestellte die Ausstellung eines entsprechenden Berufsausweises überhaupt erst möglich wird.
Wir sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass wir im Krankenhausbereich einen Mangel an diplomiertem Pflegepersonal haben, dass ein grauer Arbeitsmarkt geherrscht hat, der für uns absolut unbefriedigend war und dem wir jetzt mit dieser Regelung begegnen können. Es ist nun möglich, verschiedene Frequenzsteigerungen in den Krankenhäusern beziehungsweise Krankenstands- oder Urlaubszeiten besser abdecken zu können. Selbstverständlich müssen die überlassenen Arbeitskräfte sozialversicherungsrechtlich abgesichert sein; das ist ja bei jeder Arbeitskräfteüberlassung so.
Mit der Begrenzung auf 15 Prozent innerhalb der Einrichtung kann sichergestellt werden, dass auf die Bedürfnisse einer Einrichtung Rücksicht genommen werden muss und dass die Qualität und die Kontinuität gewahrt bleiben. Selbstverständlich ist die Stationsschwester beziehungsweise sind die Pflegedienstleitung und die ärztliche Leitung angehalten, die Qualität jeder eingesetzten Kraft, egal, ob sie im Krankenhaus angestellt ist oder ob sie eine überlassene Arbeitskraft ist, sicherzustellen.
In diesem Sinn denke ich, dass wir mit diesen Gesetzesvorlagen einige Verbesserungen insbesondere für wichtige Gesundheitsberufe schaffen, und bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
17.56
Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstatterin ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend eine GuKG-Novelle 2005.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den
Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderungen des MTD-Gesetzes und
des Hebammengesetzes.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss
des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert
wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
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