Beschluss des Nationalrates vom
9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (617/A und 962 d.B. sowie
7323/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Edgar Mayer: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme deshalb zum Antrag:
Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichterstattung.
Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Bangseuchen-Gesetz,
das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz
geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005) (947 d.B. und
964 d.B. sowie 7324/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
9. Juni 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China betreffend die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne
(943 d.B. und 965 d.B. sowie 7325/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 25 und 26 ist Frau Bundesrätin Sissy Roth-Halvax. – Ich bitte, beide Berichte zu erstatten.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden.
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