Behandlung der Tagesordnung
Präsident Peter Mitterer: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 6 und 7, 8 und 9, 15 und 16, 17 und 18, 19 bis 22, 25 bis 28, 30 und 31 sowie 35 und 36 unter einem abzuführen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
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Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Antrag im Sinne des § 61 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Schennach und Kollegen betreffend Handymasten-Steuer an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nach Erledigung der Tagesordnung vorliegt.
Über diesen Antrag ist ohne Debatte abzustimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag auf dringliche Behandlung der vorliegenden schriftlichen Anfrage ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist nicht die nötige Stimmenmehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Dringliche Anfrage kommt nicht zur Verhandlung.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Erklärung des Landeshauptmannes von
Kärnten, Dr. Jörg Haider, gemäß § 38 Abs. 3 GO-BR zum Thema
„Europa der Regionen – Europa der Bürger: Was die Länder dazu beitragen
können“
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Bundesräten eine Debatte stattfinden.
Ich begrüße noch einmal den Herrn Landeshauptmann von Kärnten und erteile ihm zur Abgabe einer Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Landeshauptmann.
9.24
Landeshauptmann von Kärnten Dr. Jörg Haider: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Den Vertretern der einzelnen Bundesländer, insbesondere den Landeshauptleuten ist es nach der Verfassung möglich, im Bundesrat zu von ihnen beantragten Themen eine Stellungnahme abzugeben, was ich heute machen möchte – dies umso lieber, da die Kärntner Fahne neben der österreichischen Fahne aufgezogen ist, womit das Signal gegeben ist, dass ein Kärntner den Bundesratsvorsitz übernommen hat, als Vertreter des südlichsten Bundeslandes. – (Bundesrat Bieringer: Kärnten frei und ungeteilt!) – Ja, Kärnten frei und ungeteilt, Herr Kollege Bieringer, das ist eigentlich ein gutes Stichwort, denn Kärnten ist jenes Bundesland, das in allen Zeiten der Republik, angefangen beim Jahre 1918, immer fraglos treu an der Seite Österreichs gestanden ist.
Wir alle wissen, dass es gerade in der Ersten Republik eine große Zahl von Referenden und Verfassungsinitiativen gegeben hat, durch die sich manche Bundesländer vom damals kleiner gewordenen Österreich abspalten und anderen Staaten anschließen
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