Bundesrat hat außer dem Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und dem Recht auf Stellung eines Misstrauensantrages gegen einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder gegen die gesamte Bundesregierung – meines Wissens war es in der 60-jährigen Geschichte der Zweiten Republik noch nie der Fall, dass ein Misstrauensantrag gegen ein Regierungsmitglied oder gar gegen die ganze Regierung Erfolg gehabt hätte – noch eines nicht – und das kritisiere ich sehr stark –: Der Bundesrat hat kein Mitwirkungsrecht bei den Finanzausgleichsverhandlungen. (Allgemeiner Beifall.)
Da bin ich mit Ihnen, Herr Landeshauptmann, sicherlich einer Meinung. Sie haben das gefordert, das anerkenne ich. Aber ich muss dazu sagen, das gilt nicht nur im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, sondern wir haben auch noch eine dritte Institution, nämlich die Gemeinden.
Jene, die von den Ländern nach Wien kommen
und glühende Verfechter des Föderalismus sind, vergessen, wenn sie dann in
„ihrer“ Landesregierung
sitzen, dass sie auch Föderalisten den Gemeinden gegenüber sein sollen. Dann
sind manche Landespolitiker nämlich die ärgsten Zentralisten. Das möchte ich
ausdrücklich aus der Sicht eines Bürgermeisters festhalten. (Beifall bei
Bundesräten aller Fraktionen.)
Meine Damen und
Herren! Das Resolutionsrecht, das Zitationsrecht und das Enquete-Recht gehören
ebenso dazu wie der Zugang zur rechtlichen Kontrolle und das Recht zur
Anfechtung von Gesetzen bei Verdacht auf Verfassungswidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof.
Auch dieses Recht hat der Bundesrat.
Ich brauche daher
nicht über eine Aufwertung des Bundesrates reden, denn aufwerten muss man nur
etwas, was abgewertet worden ist. Und da ich mich nicht abgewertet fühle,
brauche ich auch nicht aufgewertet zu werden.
Ich habe bereits gesagt, meine Damen und Herren, dass das Regierungsübereinkommen,
ganz gleich, von welcher Partei, ein starker Hemmschuh für die Arbeit des
Bundesrates ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine auch, dass der Bundesrat,
wenn er das Recht zu einer finanziellen Mitwirkung bei der Budgeterstellung
hätte, auch nichts bewegen könnte, denn meines Wissens hat der Nationalrat bis
zum heutigen Tage einen Budgetentwurf der Bundesregierung noch nie abgeändert;
vielleicht in Form von ein paar Beistrichen, aber sicher nicht bei größeren
Positionen. Ich meine daher, dass das zwar gut klingt, aber wenig bringt.
Wenn es schon so ist, so muss auch gesagt werden: Es kann niemand ein Bundesland daran hindern, einen Landeshauptmann in den Bundesrat zu entsenden. Das ist heute möglich, und das war zwei Mal so der Fall. (Bundesrat Konecny: Ja!) Meines Wissens war Landeshauptmann Krainer senior aus der Steiermark Mitglied des Bundesrates (Bundesrat Konecny nickt), und der Bürgermeister von Wien, Landeshauptmann Slavik, war es ebenso. (Bundesrat Konecny: Jonas auch!) Jonas auch? – Dann waren es drei, die bereits Mitglieder waren.
Herr Landeshauptmann! Du hast immer von Ämterkumulierung gesprochen und gesagt, du bist gegen Ämterkumulierer. Ich unterstütze das, aber das muss auch für Landeshauptmänner gelten, denn: Der Landeshauptmann ist heute Chef der Landesverwaltung, Träger der mittelbaren Bundesverwaltung, er sitzt im Ausschuss der Regionen Europas und ist meistens Vorsitzender seiner Partei im jeweiligen Bundesland. Wenn er dann auch noch im Bundesrat sitzt, dann, glaube ich, wird er schon ein extremer Ämterkumulierer – und solche werden ja auch nicht im Sinne des Landeshauptmannes von Kärnten sein.
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