Frage stellt: Was passiert nach dem Beschluss des Niederösterreichischen Landtages?
Es wurde ein von ÖVP und SPÖ – wo seid ihr überall dabei?, frage ich mich manchmal – eingebrachter Initiativantrag beschlossen, die Handymasten zu besteuern, um die Finanzausstattung der Gemeinden zu erhöhen. Obwohl die Länder, die Gemeinden schon längst raumordnungs- und bebauungstechnische Maßnahmen hätten ergreifen können, sagt man, es geht um eine Steuerung. Also, bitte, das wäre schon längst im Rahmen der Raumordnung und der Abgabengesetze möglich gewesen.
Die Frau Präsidentin Zwazl ist leider nicht da, aber es gibt ein paar ... (Zwischenruf der Bundesrätin Gansterer.) Ich weiß, meine Damen und Herren, dass Sie ganz sicher Boten dieser Botschaft sind, aber es wäre mir ganz wichtig gewesen, dass die Präsidentin der Wirtschaftskammer wahrscheinlich meine Ausführungen jetzt nickend begleitet hätte. – Das ist industriepolitisch so etwas von unsinnig! Es ist so etwas von unsinnig! Einerseits gibt der Gesetzgeber den Auftrag der bundesweiten Versorgung; mit der Lizenz habe ich den Auftrag, bundesweit zu versorgen. Dann muss ich das einrichten, und dann wird das, was ich zu tun habe, rein willkürlich bestraft. Man hat nämlich nicht gesagt, alle Sendeeinrichtungen, alle Funkeinrichtungen werden besteuert. Wo ist der ORF mit seinen Sendern? Wo ist der Behördenfunk? Wo sind die ÖBB, die EVN? Warum ausgerechnet dieses eine kleine Segment Handymasten? Warum?
Dann kommt es: Man will ja steuern. Man will die Handymastenbetreiber auf einen Mast zwingen, weil es ja so hässlich ausschaut, wenn vier oben stehen. (Bundesrat Dr. Böhm: Ist ja auch so!) So, gut, jetzt geben wir alle vier auf einen Mast, und aus vier nebeneinander wird einer mit 40 Metern Höhe – ein wunderbares Bild! Bieringer ist ein Anhänger der Kirche, und man sagt ja, kein Gebäude soll höher als der Kirchturm sein. Mit der Regelung von Niederösterreich wächst nicht nur der Raika-Turm über den Kirchturm hinaus, sondern mit Sicherheit wächst jeder einzelne Handymast über jeden niederösterreichischen Kirchturm hinaus.
Und ob diese gebündelte Leistung, die nun von einem Masten ausgeht, gesundheitlich viel besser ist, wie man uns nun weismachen will, ist zu bezweifeln. Übrigens muss ein 40-Meter-Mast viel kräftiger gebaut werden als so ein kleines dünnes Mästchen. Bei 40 Metern Höhe braucht man einen ordentlich verankerten Masten, den kann man nicht verstecken. Apropos Kirchtürme: Es gibt ja schon Handymasten, die im Kreuz einer Kirche versteckt sind – oder im Fuß eines Jagdstandes. Das geht mit diesem Gesetz nicht mehr. Sie müssen die 40 Meter Höhe haben und ordentlich strahlen können. Das haben Sie erreicht mit einer Aktion, die nichts anderes zum Inhalt hat, als Geld zu beschaffen.
Geld zu beschaffen von wem? Werden jetzt die Mobilfunkbetreiber ihre Büros reduzieren, ihre Sekretariate verkleinern, um diese 50 Millionen aufzubringen? – Nein, das bezahlen die Konsumenten und Konsumentinnen! Jetzt wird es ganz lustig, wenn wir Niederösterreich hernehmen. Ich weiß nicht, wie viele Zweithausbesitzer aus Wien es in Niederösterreich gibt, aber die trifft es ja nicht – die Niederösterreicher werden zur Kasse gebeten!
Liebe Leute, liebe Niederösterreicher! Ich habe es schon dem jungen Pröll gesagt, sagt es dem alten Pröll auch (Heiterkeit bei der ÖVP): Das ist industriepolitisch so ein Nonsens und torpediert komplett das bundesgesetzlich verankerte Regulierungsprinzip und steht damit im Spannungsverhältnis zum Bundesstaatsprinzip. Das wird mir Präsident Weiss auf jeden Fall bestätigen. Wenn er es nicht jetzt vom Präsidentenpult aus machen kann, wird er es mir nachher sagen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite