Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 52

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einfach falsch! (Bundesrat Gruber: Stimmt ja! Das ist die Wahrheit, bitte! ... und ihr bringt nichts zusammen!)

Ihr befindet euch im Irrtum, weil offenbar der Bundesrat nicht weiß, wer dafür zuständig ist. Zuständig ist nämlich der Bundesgesetzgeber. Nehmt euch selbst bei der Nase, wenn ihr es bisher nicht zusammengebracht habt, etwas zu regeln! (Bundesrat Gruber: Kärnten will das Problem selber lösen!)

Zum Zweiten: Das Land Kärnten hat die aus dem Jahre 1976 resultierende Volks­gruppenregelung – damals noch SPÖ-Alleinregierung unter Kreisky – auf Punkt und Beistrich umgesetzt. Zugegebenermaßen gab es in den letzten Wochen einige offene Fragen bei der Ortstafelregelung, aber vor dem Staatsvertragsjubiläum ist das umge­setzt worden.

Das heißt, das Gesetz ist zu 100 Prozent erfüllt. Ich muss als Landeshauptmann von Kärnten auch den Damen und Herren des Bundesrates sagen: Es ist unrichtig, diese Behauptung aufzustellen, dass in dieser Frage irgendetwas offen sei. Wenn etwas offen ist, dann ist es die Frage, wie wir mit einem Verfassungskonflikt umgehen, dass nämlich ein Rechtsanwalt, der eine österreichische Rechtsanwaltsprüfung gemacht hat, der österreichischer Staatsbürger ist, willkürlich zu schnell durch eine Gemeinde fährt (Bundesrat Gruber: Auf Empfehlung des Herrn Nationalratspräsidenten!) und sagt, er könne die Ortstafel nicht zur Kenntnis nehmen, weil sie nicht zweisprachig ist. Er gefährdet damit Menschenleben, obwohl er ... (Bundesrat Konecny: Bitte, jetzt reicht es! Das ist wirklich eine Unerhörtheit! – Zwischenruf des Bundesrates Schen­nach.) – Na selbstverständlich! Was glauben Sie, wozu man sonst eine Geschwindig­keitsbegrenzung im Ortsgebiet hat, Herr Schennach?! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Das ist ja klar, weil das Ihre Verbündeten sind.

Ergebnis: Der Verfassungsgerichtshof (Bundesrat Schennach: Wo ist der Verfas­sungskonflikt?) gibt ihm nicht Recht, trotzdem unterbricht er das Verfahren, um ein Vor­prüfungsverfahren in Sachen Ortstafelregelung durchzuführen (Bundesrat Dr. Böhm: Kompetenzüberschreitung, natürlich!) – was überhaupt eine einmalige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner ganzen Geschichte war –, gibt dann wieder dem Betroffenen nicht Recht, aber ersetzt ihm alle Kosten! Das hat es auch noch nie gegeben, dass jemand, der beim Verfassungsgerichtshof nicht Recht bekommt, auch noch die Kosten ersetzt bekommt.

Das ist also ein in sich widersprüchliches Erkenntnis, wo im Grunde genommen nur die Prozentklausel gestrichen worden ist und es Sache des Bundesgesetzgebers sein wird, eine Lösung zu finden.

Aber ich stelle mit Nachdruck fest: Es ist niemand berechtigt, irgendetwas vom Lande Kärnten zu verlangen, denn wir haben unsere gesetzlichen Aufträge zu 100 Prozent erfüllt. Das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Wir haben das deshalb erfüllt, weil in Kärnten das Klima so ist, dass wir seit dem Jahre 1976 begonnen haben, offene Punkte auch in der Volksgruppenfrage zu regeln, während das von Ihnen zitierte Burgenland 28 Jahre lang nach dem Staatsvertrag überhaupt keine zweisprachige Ortstafel hatte, ohne dass es irgendeine öffentliche Kritik daran gegeben hätte. Es scheint also schon so zu sein, dass immer Kärnten quasi als Gustostückerl herausgepickt wird, wenn irgendetwas nicht passt, während man den Zustand, dass 28 Jahre lang im Burgenland nicht eine einzige zweisprachige deutsch-kroatische Ortstafel aufgestellt war, als selbstverständlich hingenommen hat. Es wird auch zur Kenntnis genommen, dass dort heute noch nicht alle zweisprachigen Ortstafeln aufgestellt sind.

 


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