Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 75

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betroffen von politischer Verfolgung. Sie gingen ins Asyl, um Schlimmerem, nämlich der Androhung von Mord, zu entfliehen. – Anders geht es auch den Asylwerbern, die zu uns kommen, nicht, und manche fliehen vor wirtschaftlichen Notständen. Aber in jedem Fall den Begriff „Wirtschaftsflüchtlinge“ zu verwenden, ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Es gibt auch so genannte Armutsflüchtlinge.

Ist es nicht verständlich, wenn zu Hause Elend, Not und Hunger herrschen, dass die Menschen sich bewegen, um ein Land zu suchen mit einer besseren Infrastruktur, mit der Aussicht, überleben zu können, für sich und ihre Kinder sorgen zu können? – Eben diesen Menschen sollten wir das bieten, was Asyl, übersetzt aus dem Lateinischen, Griechischen, bedeutet, nämlich eine Zufluchtsstätte, und wir sollten ihnen auch ein faires Verfahren ermöglichen.

In der nun vorliegenden Form wird dieses Fremdenrechtspaket dem in keinster Weise gerecht, Frau Ministerin, und daher werden wir Grünen es ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)

12.55


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Wimmler. – Bitte.

 


12.55.17

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die hier zu behan­delnden Änderungen im Asyl- und Fremdenpolizeigesetz sowie im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben im Parlament eine breite Mehrheit gefunden – und das ist gut so, denn genau so empfinden die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

Es müssen Ängste verkleinert werden, das Gefühl von mehr Sicherheit gegeben und Asylwerber und Migranten akzeptiert werden. Dazu bedarf es vor allem in den Kommunen einer umfassenden Aufklärung, eines Miteinanders mit den dort wohnen­den Menschen und eben dieser Kontrolle und der menschlichen Vollziehung dieser Gesetze. Das Asylgesetz soll schutzbedürftigen Menschen aus anderen Ländern den nötigen Schutz gewähren, aber es soll für jene, die mit Asyl Missbrauch betreiben, eine klare Absage sein.

Dass Österreich das Asylland Nummer 1 ist, beweist, dass seit 1945 700 000 in Öster­reich geblieben sind – das ist ein Dritter aller zu uns geflüchteten Menschen. Voraus­setzung bei all diesen Überlegungen: dass Österreich den Verpflichtungen als Asylland nachkommt, aber Missständen einen Riegel vorschiebt.

Durch die im Gesetz festgelegten Verfahrensbeschleunigungen wird dieses Asylgesetz menschlicher.

Dieses Gesetz ist mit Fachleuten, Politikern und den entsprechenden Organisationen breit diskutiert und Änderungen und Vorschläge von allen Seiten sind mit eingebracht worden. – Dafür mein persönlicher Dank an all jene, die dazu beigetragen haben!

Es ist auf internationalen Standard gebracht und hält verfassungsrechtlich stand. (Bun­desrätin Dr. Lichtenecker: Na, das werden wir schauen!)

Die Hilfsbereitschaft unseres Landes darf aber nicht ausgenützt werden, und Krimi­nelle, Schlepperbanden, Menschen in Scheinehen und Menschen in Scheinadoptionen müssen wissen, dass durch das Fremdenrechtsgesetz strengere Strafen zu erwarten sind.

Wichtig ist daher meiner Überzeugung nach auch ein Punkt, und das ist der Dul­dungsbereich bei Gebietsbeschränkungen, festgelegten Zonen, in der sich der Asyl-


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