Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 85

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Aber es ist einfach auch das notwendig, was diese Diskussion eigentlich gezeigt hat. Die Menschen erwarten von uns, erwarten von der Politik, dass wir grundlegende Fragen diskutieren und auch Lösungen finden.

Daher bin ich sehr glücklich und sehr dankbar, dass wir auf so breiter Ebene einen parteiübergreifenden Konsens gefunden haben. Das ist letztlich auch die Bestätigung dafür, dass die Sache mit Sorgfalt angegangen wurde und das Ziel, das heute schon betont wurde, erreicht wurde, dass nämlich dieses Gesetz in Übereinstimmung mit dem Verfassungsrecht, mit den Menschenrechten und mit dem Völkerrecht steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solange es Juristinnen und Juristen gibt, wird es vor allem in den sensibelsten Bereichen unterschiedliche juridische Meinungen geben. Da ist es letztlich wieder Verantwortung der Politik, das mit besonderer Sorgfalt zu überprüfen und unter Abwägung aller Meinungen letztlich eine Entscheidung zu treffen. Das ist unsere Aufgabe, und wir haben versucht, diesen Weg zu gehen.

Wir werden nunmehr im Vollzug sehr gefordert sein, und auch da wird mit ent­sprechender Sensibilität und Transparenz vorgegangen werden müssen, um dieses Gesetz auch entsprechend umzusetzen.

Die anstehenden Fragen Asyl, Fremdenpolizei, Niederlassung und Aufenthaltsgesetz haben wir nunmehr in diesem umfassenden Gesetzeswerk geregelt. Dies ist eine Materie in einer Größe, wie es sie bisher tatsächlich noch nicht gegeben hat.

Es hat intensive Verhandlungsphasen gegeben, insbesondere Diskussionen mit den politischen Parteien, den NGOs, den Kirchen und Interessenvertretungen. Sie haben gezeigt – und das ist das Entscheidende –, dass wir da richtig liegen, denn die Beschlüsse greifen in allen Bereichen wie Zahnräder ineinander. Das kann letztlich auch nur gemeinsam zufriedenstellend geregelt werden.

Es gibt ganz klare Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen ein Fremder seinen Aufenthalt in Österreich nehmen kann beziehungsweise zur Niederlassung in Öster­reich berechtigt ist. Es gibt verbesserte Integrationsbestimmungen, insbesondere bei der Sprache, im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Es wird eine möglichst gute und zügige Integration für die Zuwanderer vorangetrieben werden, denn wer legal da ist und dauerhaft in Österreich bleiben will, braucht diese Integration.

Je stärker diese unterschiedlichen Materien miteinander in Verbindung stehen, desto wichtiger ist es, eine ganz klare inhaltliche Unterscheidung zwischen Asyl und Migration zu treffen. Wer diese beiden Bereiche vermischt – und das ist heute wieder geschehen –, der schadet jenen, die wirklich Hilfe brauchen, und er schadet vor allem auch jenen, die ein berechtigtes Sicherheitsinteresse haben, nämlich unseren Bür­gerinnen und Bürger.

Diese Trennung müssen wir genau beachten. Asyl bedeutet, Schutz vor Verfolgung zu bekommen. All die Menschen, deren Namen hier genannt wurden, wären Asylwerber gewesen, und zwar zu Recht, und sie hätten dieses Asyl auch bekommen. Alles andere ist reine Demagogie.

Das Zweite sind die Migranten, das heißt, es gibt eine weltweite Wanderbewegung in großem Maße, aus welchen Gründen das auch geschieht, etwa weil sie sich hier eine bessere Welt erwarten. Diese zählen nicht zu den Schutzbedürftigen im Sinne des Asylgesetzes, sondern im Sinne der Aufenthaltsgenehmigung und sonstiger Möglich­keiten.

Auch dazu haben sie ein Recht. Wenn sie hier herkommen, erwarten sie sich Arbeit, erwarten sie sich Integration. Und wenn wir das nicht über das Asyl können, dann


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