Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 90

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gemeint, politisches Kleingeld solle nicht gewechselt werden. Da darf ich aber schon in Erinnerung rufen, dass es von 1945 bis zum Jahre 2000 immer sozialdemokratische Innenminister gegeben hat, mit einer kurzen Unterbrechung von 1966 bis 1970.

Wenn man dann den Bericht aus dem Jahre 2003, der uns jetzt zur Behandlung vorliegt, heranzieht und gewisse punktuelle Sachen herausnimmt, muss man sich natürlich fragen, wo die tieferen Ursachen für das eine oder andere sind.

Wenn Sie bekritteln, dass es Personalreduktionen gegeben hat, dann muss ich Sie, da Sie sich doch immer als Mann der Wirtschaft hier präsentieren, fragen, ob man heute für die Herstellung eines Autos noch 100 Arbeiter braucht oder ob vielleicht eine Gruppe von zehn oder fünf Arbeitern in einer gewissen Zeit ein Auto herstellt oder noch weniger dazu notwendig sind. Genauso ist es auch bei der Exekutive im weitesten Sinne: Man hat heute verschiedenste technische Mittel, um einerseits Personal einzusparen, aber auch effizienter zu arbeiten.

Und wenn ich nur an ein kleines Beispiel von früher erinnern darf: Mir wurde erzählt, dass die Gendarmerie und die Polizei nicht in der Lage waren, E-Mails untereinander auszutauschen, weil sie verschiedene Systeme hatten. Die schwarzen Innenminister seit 2000 haben begonnen, diese Missstände auszuräumen. Die sozialdemokratischen konnten das nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben erwähnt, dass es eine steigende Anzahl von Jugendtätern gibt. Dazu muss man sagen, man kann nicht dem Innenminister oder der Polizei den Vorwurf machen, dass es so viele Jugendtäter gibt. Sollten wir nicht vor der eigenen Türe kehren und einmal schauen, ob vielleicht von den Eltern, ob vielleicht in den Familien das Unrechtsbewusstsein unserer jungen Menschen geweckt werden kann?

Sowohl Innenminister Strasser als auch Frau Bundesminister Prokop haben sich intensivst bemüht, Reformen durchzuführen. Ich darf nur an die Zusammenlegung der Polizei erinnern, die von zwei Innenministern angeleiert wurde, aber nie in die Tat umgesetzt worden ist, an die Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und so weiter. Das ist ein derartiger Reformstoß, wie es ihn im Grunde genommen seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr gegeben hat.

Nun zum eigentlichen Sicherheitsbericht. – Da ich in meiner Vorrede über 12 Minuten gesprochen habe, werde ich mich diesmal nicht komplette 10 Minuten auslassen, sondern etwas kürzer fassen. – Besonders erwähnenswert ist, dass zwei Ministerien einen gemeinsamen Bericht herausgegeben haben: das Bundesministerium für Inne­res und das Bundesministerium für Justiz. Das ist eine sensationelle Tatsache!

Das Zweite ist, es werden im Allgemeinen Teil auf 450 Seiten und dann noch in einem statistischen Teil wirklich Informationen bis ins Detail gegeben. Es ist eine Quelle, es ist eine Fundgrube für jeden Sicherheitspolitiker. Daher mein besonderer Dank an die beiden Ressortleiter, aber auch an die vielen Beamten, die dazu beigetragen haben, diese Information zusammenzustellen und uns zur Verfügung zu stellen.

Als Nächstes, da ich natürlich von den 450 Seiten jetzt nicht alles erwähnen möchte, erlaube ich mir, ein oder zwei Kapitel herauszunehmen. Das erste Kapitel ist jenes über die internationale Zusammenarbeit, die im Bundesministerium Inneres und Justiz betrieben wird. Und hier sieht man den gesamteuropäischen Ansatz, der schon 2003 stattgefunden hat und jetzt weiter intensiviert wird: Man sieht, wie wichtig es ist, die Kriminalität als eine internationale Angelegenheit anzusehen und international zu reagieren. Hier seien die Verbindungsbeamten erwähnt, die seitens des Bundesminis­teriums für Inneres bei diversen Botschaften eingerichtet worden sind. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es bisher deren 18; die eine oder andere Ausweitung ist geplant.

 


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