Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 101

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Ein Ziel ist auch, dass wir Männer noch stärker – und da gebe ich Ihnen jetzt Recht – für den Sozialbereich begeistern, dass sie noch stärker auf diese Berufe zugehen.

Und zum Vierten wollen wir den Anreiz im freiwilligen Engagement verstärken. Das heißt, dass bewusst nach der Tätigkeit bei den Organisationen, im Anschluss an den Zivildienst freiwillig um drei Monate verlängert wird. In dieser Zeit ist der Betroffene sozialrechtlich abgesichert – Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Pensions­versicherung –, und er bekommt 500 € monatlich.

Es ist nicht richtig, dass hier das Rote Kreuz dagegen war, sondern es war auch ein Vorschlag dieser Organisation, es in dieser Form zu machen. Gerade die Blaulicht-Organisationen, die die aufwendigste Ausbildung haben, erwarten sich relativ viele, die diese Möglichkeit der Verlängerung wahrnehmen werden.

Die Zivildienstleitungen werden auch die Ableistung des Dienstes erleichtern. Wir streben hier flexiblere und zusätzliche Zuweisungstermine an – auch das etwas sehr, sehr Wichtiges. Damit können Beruf und Studium der jungen Männer planbarer gestal­tet werden, aber auch die freiwillige Zivildienst-Verlängerung leichter wahrgenommen werden.

Zusätzlich wird die Zivildienstserviceagentur dem Servicegedanken sowohl für die Zivil­dienstleistenden als auch für die Träger noch stärker Rechnung tragen.

Hinsichtlich der Dauer des Zivildienstes möchte ich sagen, dass ich glaube, die neun Monate sind eine sehr gute Lösung. Der Zivildienstleistende wird damit nicht überfor­dert, und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Hilfs-, Pflege- und Rettungsorgani­sationen auch in Zukunft die Zahl an ausgebildeten Zivildienern haben, die sie brauchen. Man muss nämlich bedenken, dass wir ja nicht mehr junge Leute haben, die das machen werden. Man muss jetzt mit drei Monaten weniger die gleiche Arbeit machen, das heißt, es werden weniger zur Verfügung stehen. Wir können nur hoffen, dass möglichst viele freiwillig verlängern werden.

Es werden vor allem die Sozial- und Behinderteneinrichtungen als Trägerorgani­sationen auch mehr Geld bekommen.

Insgesamt ist zu sagen, dass mit diesen neuen Regelungen für den Zivildienst auch für die Zukunft ein gutes Bestehen gesichert ist. Ich möchte daher wirklich allen Stellen danken, die das überhaupt erst möglich gemacht haben. Es waren zu allererst die Mitglieder der Zivildienst-Reformkommission mit dem Vorsitzenden Fredy Mayer, die hier wirklich großartige Arbeit, auch grundlagenforschende Arbeit für dieses Werk geleistet haben.

Ich möchte allen Vertreterinnen und Vertretern der Hilfs- und Pflegedienste sowie den Rettungseinrichtungen für die wirklich konstruktive, zum Teil sehr intensive und zum Teil auch sehr kritischen Beiträge und Hinweise ein Dankeschön sagen. Ich möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle Erstellung dieses Ge­setzeswerkes ein Danke sagen. Und ich möchte vor allem nochmals den Parlaments­fraktionen für die aktive Beteiligung an diesem Erneuerungsprozess ein Danke sagen.

Wir brauchen hier die verfassungsrechtliche Mehrheit. Ich bin froh, dass wir sie erreichen konnten, und ich glaube, dass wir wie im fremdenrechtlichen Bereich auch in diesem Fall alle Meinungen ernsthaftest geprüft und versucht haben, den optimalen Konsens in der Entscheidung zu finden.

Ich denke, dass uns der Erfolg Recht geben wird. Der Zivildienst wird verfassungs­mäßig auf einen breiten parlamentarischen Konsens gestellt. Ich bin der Meinung, dass wir damit für die soziale Sicherheit in Österreich sowohl im Interesse der Zivildiener als auch im Interesse jener, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, eine solide Arbeit


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