Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 102

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geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Wiesenegg.)

14.41


Präsident Peter Mitterer: Ich danke der Frau Bundesministerin.

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Bericht des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit gegeben ist.

14.43.00 6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderun­gen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes­sozial­amtsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (836 d.B. und 1028 d.B. sowie 7341/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundes­verfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (832 d.B., 156/A, 431/A und 1029 d.B. sowie 7342/BR d.B.)

 


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