Präsident Peter Mitterer: Nun gelangen wir zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 6 und 7 ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden.
Hoher Bundesrat, der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Nun komme ich zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsident Peter Mitterer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.
14.45
Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre (in Richtung der Staatssekretäre Morak und Dolinschek, die jeweils rechts und links vom Rednerpult auf der Regierungsbank Platz genommen haben), zu beiden Seiten! Werte Damen und Herren! Seit den neunziger Jahren ist es eigentlich zu einem allgemeinen Umdenken hinsichtlich unserer eigenen Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung gekommen. Als Folge dieses Umdenkens beschloss der Nationalrat, an den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 7 Absatz 1 der Bundesverfassung anknüpfend, dass niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert oder benachteiligt werden darf.
Zum Behindertengleichstellungsgesetz gab es eine europäische Richtlinie, die bis zum Jahr 2003 hätte umgesetzt werden sollen. Auf Grund eines Vier-Parteien-Entschließungsantrages und vieler Bemühungen und Initiativen engagierter Interessenvertretungen und engagierter Menschen sollte die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hergestellt werden. Daraus ergab sich ein durchaus sehenswerter Vorentwurf seitens des Ministeriums, der jedoch im Rahmen der vielen Begutachtungen leider vieles an Ecken und Kanten verloren hat.
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