freiungs-Erinnerungszuwendung) für
Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren
Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005) (614/A und 1024 d.B. sowie 7354/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1025 d.B. sowie
7355/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als
Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik
Österreich geschaffen wird (641/A und 1022 d.B. sowie 7332/BR d.B.
und 7356/BR d.B.)
22. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das
Heeresversorgungsgesetz geändert werden (613/A und 1013 d.B. sowie
7357/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu den Punkten 19 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 19 ist Herr Bundesrat Universitätsprofessor Dr. Böhm. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (Anerkennungsgesetz 2005).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Ich bitte nun Frau Bundesrätin Auer um den Bericht zu Punkt 20.
Berichterstatterin Johanna Auer: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite