Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 144

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Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für diesen Bericht. – Ich bitte nun Herrn Bundesrat Weilharter um den Bericht zu Punkt 21.

 


17.10.10

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Werte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher mit Ihrem Einver­ständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Zu Tagesordnungspunkt 22 bitte ich Frau Bundesrätin Blatnik um ihren Bericht.

 


17.11.07

Berichterstatterin Ana Blatnik: Frau Präsidentin! Gospa president! Frau Ministerin! Gospa ministrica! Herr Staatssekretär! Gospod državni sekretár! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Konecny. – Herr Professor Konecny, Sie haben das Wort.

 


17.12.22

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben mit diesen vier Gesetzen einen Versuch vor uns: Uns im Jahr des 60. Bestandes der Zweiten Republik mit einer Geste – mehr konnte und kann es nicht sein – und namens der Republik an jene zu wenden, die vom Nationalsozialismus, die von den Kriegsereignissen im besonderen Maße zu Opfern gemacht wurden.

Es steht der Republik gut an, sich gerade in diesem Jubiläumsjahr darum zu bemühen, ihre Geschichte nicht nur in Ausstellungen und bei Festveranstaltungen aufzuarbeiten,


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