Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 151

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Beneš-Dekrete, die in die Millionen gehen, oder Roma und Sinti. Es war immer un­menschlich und mit großen Tragödien für die Betroffenen und deren Familien verbunden. Denken wir an Alexander Solschenizyn, der in einem offenen Brief an die Sowjets schrieb, man sollte nicht mit der Lüge leben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auch zu Punkt 21 eine Stellungnahme abgeben. Ich freue mich, dass die Bundesregierung mit 15 Millionen € die so genannten Trümmerfrauen unterstützt. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollte jede Frau, die derartige Nachkriegsleistungen erbracht hat, nicht durch Kriterien wie Kinderlosigkeit benachteiligt sein. Frau Bundesrat Konrad hat das meiner Meinung nach auf den Punkt gebracht. Ich verstehe auch nicht ganz, warum Frauen – denn damals gab es viele Umstände, warum Frauen keine Kinder gehabt haben – ausge­klammert sind, die kein Kind zur Welt bringen konnten oder keine Möglichkeit dazu gehabt haben.

Die zirka 50 000 noch lebenden so genannten Trümmerfrauen werden für die ein­malige Gabe von 300 € sehr dankbar sein. Ich danke für die Frauen.

Diesem Antrag wird meine Fraktion gerne die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.42


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister Miklautsch, Sie haben das Wort.

 


17.42.29

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich werde mich in meiner Rede primär auf Artikel 1 des Anerkennungsgesetzes beschränken. Die weiteren Teile wird Herr Staatssekretär Dolinschek übernehmen, weil sie ins Ressort des Sozialministeriums fallen.

Ich darf in diesem Kreis als bekannt voraussetzen, dass wir schon sehr lange und sehr intensiv über dieses Anerkennungsgesetz diskutieren. Es hat ja auch von Frau Mag. Stoisits samt Freunden und in weiterer Folge mit Unterstützung von Dr. Jarolim und Freunden auch schon im Justizausschuss entsprechende Anträge in diesem Zusammenhang gegeben.

Ich habe heute die Worte des Herrn Bundesrates Konecny sehr aufmerksam verfolgt. Mir ist bewusst geworden, dass sich die Opposition vor allem auf den Begriff „Wehr­machtsdeserteure“ beschränken will, und bei mir ist angekommen, dass das der Hauptgrund ist, weswegen die Zustimmung zu diesem Anerkenntnisgesetz nicht gewährt werden kann.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen – ich habe mir extra noch einmal die beiden Anträge angeschaut, die Mag. Stoisits und Dr. Jarolim und Kollegin­nen und Kollegen eingebracht haben –: Mir ist aufgefallen, dass es bei beiden Anträgen jeweils um die Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz gegangen ist, dass auch in beiden Anträgen dezidiert das Wort „Wehrmachtsdeserteure“ nicht vorkommt.

Ich betone an dieser Stelle nochmals ausdrücklich, dass in Artikel 1 dieses Bundes­gesetzes, das hier nun zur Diskussion steht und auch zur Abstimmung kommen soll, Wehrmachtsdeserteure selbstverständlich mit umfasst sind.

Es handelt sich hier bewusst nicht um ein Gesetzesvorhaben oder einen Vorschlag der Regierung, bei dem jetzt tatsächlich nur Wehrmachtsdeserteuren Anerkennung und Respekt gezollt wird, sondern es geht dezidiert darum, dass wir allen Opfern


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