möchte ich in Richtung des Kollegen Josef Saller, der gemeint hat, der Erziehungsauftrag gehe an die Eltern, Folgendes sagen: Ja, das stimmt, aber Frauen und Männer haben das Recht, arbeiten zu gehen! Und gerade diese Frauen und Männer haben auch das Recht, ihre Kinder in Nachmittagsbetreuung zu geben, wo – und das erwarten sie – pädagogische Konzepte und beste Qualitätsstandards geboten werden. – Das heißt aber bitte nicht, dass der Begriff, dass der Auftrag „Erziehung“ an Lehrerinnen und Lehrer abgeschoben wird.
Nun zum Schulrechtspaket selbst. Worum geht es eigentlich bei diesem Schulrechtspaket? – Es geht um eine Anpassung der Schulzeit im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe 1 an die Arbeitswelt. Es geht um die Schaffung der 5-Tage-Woche, und zwar verpflichtend an allen Schulen, bis einschließlich der Sekundarstufe 1. Es geht weiters um den Ausbau der Nachmittagsbetreuung. Es geht auch um das Fach Leibeserziehung, wobei „Leibeserziehung“ in „Bewegung und Sport“ umbenannt werden soll. Es geht um Schulen mit einem Schwerpunkt; diese können jetzt Zusatzbezeichnungen wählen, so zum Beispiel „Sporthauptschule“.
Es gehört zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, dass sie sich im erforderlichen Maße fort- und weiterbilden. – Das klingt ja gerade so – ich bin auch Lehrerin –, als ob wir das nicht auch schon bisher getan hätten! Wir machen stets Fort- und Weiterbildung!
Es geht darum, dass die Akademie für Sozialarbeit abgeschafft wird, und es geht ebenso – das ist für mich als Berufsschullehrerin ein wichtiger Punkt – um eine bessere internationale Anerkennung der Berufsreifeprüfung.
Die SPÖ wird diesem Schulrechtspaket zwar zustimmen, obwohl, sehr verehrte Damen und Herren, das kein entscheidender oder großer Schritt ist und das Ganze doch einige Mängel aufweist. Diese Mängel möchte ich Ihnen jetzt kurz skizzieren.
Punkt eins:
verpflichtende Ausweitung der Nachmittagsbetreuung an allen Schulen,
einschließlich der 8. Schulstufe. Die Kosten für die neu geschaffene
Nachmittagsbetreuung trägt zum Teil der Bund, jedoch gilt dies nicht
für bestehende Nachmittagsbetreuung, wie es sie in den Gemeinden seitens
verschiedener Organisationen gibt. (Bundesrat
Konecny – zu dem in den
Sitzungssaal zurückgekehrten Bundesrat Bieringer –: Ludwig, dein Handy
wird einen Ordnungsruf kriegen!)
Im Ausschuss wurde mir berichtet, dass bestehende Nachmittagsbetreuung, die jetzt schon besteht und gut funktioniert, nicht in den Genuss finanzieller Unterstützung kommt. Es ist mir schon klar, dass man sich in die inhaltliche Struktur dieser bestehenden Nachmittagsbetreuung nicht einmischen sollte, aber diese finanziell zu unterstützen, das wäre sicherlich von großem Vorteil.
Der zweite Punkt, der von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auch schon genannt wurde, ist, dass als Voraussetzung für so eine verpflichtende Nachmittagsbetreuung die Zahl von 15 angemeldeten Schülern beziehungsweise Schülerinnen gilt. Ich kann mir vorstellen, dass diese Zahl in den Städten kein Problem ist, jedoch kann das im ländlichen Raum umso schwieriger werden, ja ich möchte das sogar als Ungerechtigkeit und Bestrafung für den ländlichen Raum bezeichnen.
Ich weiß schon, dass jedes Bundesland diese Zahl von 15 SchülerInnen reduzieren kann, aber da geht es bitte auch um die Finanzierung!
Dritter Punkt: Bei dieser Nachmittagsbetreuung werden die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt und versorgt. – Dies ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemo-
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