Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 169

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bemerkenswerter Satz. Ich zitiere: „Österreich erachtet den offenen Hochschulzugang für eine wichtige Grundlage des österreichischen Bildungssystems.“ – Zitatende. (Bun­desrat Mag. Pehm: Wo steht das? – Bundesrat Konecny: Wo steht das?) – Im Aus­schussbericht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Konecny: Aus welchem Jahr?) Vor zwei Tagen verlesen! – Dieser Satz ist für mich wirklich der reinste Hohn, denn davon kann, wenn dieses Gesetz heute mit den Stimmen der Regierungs­frak­tionen endgültig beschlossen wird, wohl nicht mehr die Rede sein in diesem Staat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Ist es wirklich so überraschend gekommen, dieses EuGH-Urteil, wie anfangs behauptet wurde, oder hat sich das nicht doch schon längst abgezeichnet? Und ist es nicht auch so, dass das Erkenntnis kein unabwendbares Schicksal war, dass durchaus vorhandene Chancen auf einen anderen Ausgang durch mangelnde Argumentation oder Unterlagen verspielt worden sind?

Die Vertreter der österreichischen Bundesregierung in diesem Verfahren waren sichtlich nicht im Stande, den Richtern des Europäischen Gerichtshofs klarzumachen, dass es tatsächlich um den Bestand der österreichischen Universitäten geht, dass es um Unzumutbarkeiten geht, wenn ausländische Studierende die österreichischen Uni­versitäten unter denselben Voraussetzungen besuchen können wie Inhaber öster­reichischer Maturazeugnisse. Warum wurden, außer für den Bereich der Medizin, keine konkreten Zahlen vorgelegt in Brüssel, obwohl klar war, dass nicht nur dieser Bereich betroffen sein wird?

Spätestens seit März 2003, seit der Klage der Kommission hätten verstärkte Anstren­gungen unternommen werden müssen, und zwar auf allen Ebenen, auch von Seiten der zuständigen Bundesministerin, auch von Seiten des Bundeskanzlers, alles zu unternehmen, um ein derartiges Urteil, mit dem wir uns jetzt herumschlagen müssen – ein anderer Ausdruck fällt mir dazu wirklich nicht ein –, zu verhindern. Stattdessen wurde gewartet. Es wurde auch noch gewartet, als im Jänner 2005, also vor einem halben Jahr, durch den Generalanwalt das zu erwartende Urteil vorweggenommen wurde. Worauf? Auf ein Wunder? – Nichts wurde vorbereitet, obwohl allen, die sich damit beschäftigt haben, längst klar war, dass es zu diesem Urteil kommen wird.

Darauf haben nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsparteien wiederholt hingewiesen, sondern auch die Rektoren der betroffenen Studienrichtungen, die Vertreterinnen und Vertreter der Studentenschaft und andere. – Nichts wurde vor­bereitet. Kein Gesetz, keine konkreten Vorschläge für die Universitäten, kein Budget, rein gar nichts. Das kann man meiner Meinung nach nur als Vogel-Strauß-Politik bezeichnen, so nach dem Motto: Wenn ich nichts sehe, brauche ich auch nichts zu tun. Das kommt einem Totalversagen der Regierung gleich.

Da nützt es auch nichts mehr, wenn Bundesminister Molterer jetzt das sagt, was der Wissenschaftssprecher Josef Broukal schon seit Monaten predigt, nämlich dass es auf EU-Ebene Spielregeln für Auslandsstudenten braucht. Dass Sie als zuständige Bun­desministerin das auch jetzt erkennen, nützt leider auch niemandem mehr, schon gar nicht den betroffenen Studentinnen und Studenten, denn jetzt herrscht das Chaos an Österreichs Universitäten.

Quasi im Husch-Pfusch-Verfahren wird ein Gesetz über Nacht beschlossen. Das nenne ich „speed kills“. Es gibt gebrochene Versprechen und absurde Auslese­ver­fahren, wo die Dauer einer Überweisung von der Einzahlung bis zur Buchung aufs Konto über die Möglichkeit entscheidet, eine bestimmte Studienrichtung an einer bestimmten Universität zu studieren, wo die Qualität der zukünftigen Studierenden beurteilt wird nach dem Kriterium: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! (Bundesrat Dr. Kühnel: Das hat schon der Gorbatschow gesagt! – Bundesrat Konecny: Der hat


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