Ich bitte, Ruhe zu bewahren. – Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das
Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert
werden (969 d.B. und 1033 d.B. sowie 7360/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-,
Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
(SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986
geändert wird (1035 d.B. sowie 7361/BR d.B.)
27. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988
geändert werden (VAG-Novelle 2005) (984 d.B. und 1036 d.B. sowie
7362/BR d.B.)
28. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der
Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll (981 d.B. und 1040 d.B. sowie
7363/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 25 bis 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu Punkt 25 ist Herr Bundesrat Prutsch. Ich bitte ihn um den Bericht.
Ich bitte, gleich auch die Punkte 27 und 28, zu denen er ebenfalls Berichterstatter ist, anzuschließen.
Berichterstatter Günther Prutsch: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz, das Börsegesetz, das Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden.
Auch hiezu liegt ein schriftlicher Bericht vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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