Wir kommen
schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und
Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Da der
vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches
der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50
Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz,
das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das
Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der
Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft
und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz
2000), das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und
sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) und das
Bausparkassengesetz geändert werden – Wachstums- und Beschäftigungsgesetz
2005 (992 d.B. und 1037 d.B. sowie 7333/BR d.B. und
7364/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Prutsch. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Günther Prutsch: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft – ÖIAG-Gesetz 2000 –, das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden – Bundesfinanzierungsgesetz – und das Bausparkassengesetz geändert werden – Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005.
Auch dieser
Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die
Antragstellung.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
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