Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (610/A und
1041 d.B. sowie 7365/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (611/A und 1042 d.B. sowie
7366/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 30 und 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter
Wolfgang Schimböck: Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Der
Finanzausschuss ist einhellig zu der Meinung gekommen, den Antrag
zu stellen, dass gegen diesen Beschluss des Nationalrates kein Einspruch
erhoben wird.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bitte, auch den zweiten Bericht gleich zu bringen.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck (fortsetzend): Zum
Tagesordnungspunkt 31 berichte ich über den Beschluss des Nationalrates
vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Der Finanzausschuss ist hier gleichfalls einhellig zu der Meinung gekommen,
den Antrag zu stellen, dass gegen diesen Beschluss des
Nationalrates kein Einspruch erhoben wird.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte. – Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst
zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
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