Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 189

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

20.08.3730. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (610/A und 1041 d.B. sowie 7365/BR d.B.)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (611/A und 1042 d.B. sowie 7366/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 30 und 31 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um die Berichte.

 


20.09.06

Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhr­finanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.

Der Finanzausschuss ist einhellig zu der Meinung gekommen, den Antrag zu stellen, dass gegen diesen Beschluss des Nationalrates kein Einspruch erhoben wird.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bitte, auch den zweiten Bericht gleich zu bringen.

 


Berichterstatter Wolfgang Schimböck (fortsetzend): Zum Tagesordnungspunkt 31 berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird.

Der Finanzausschuss ist hier gleichfalls einhellig zu der Meinung gekommen, den Antrag zu stellen, dass gegen diesen Beschluss des Nationalrates kein Einspruch erhoben wird.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte. – Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzie­rungsförde­rungsgesetz 1981 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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