Wir kommen
weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist
ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz – ABÄG) geändert werden (652/A und 1043 d.B. sowie 7334/BR d.B. und 7367/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Wir kommen zum
32. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist wieder Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Ich berichte über den
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz
1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz
2005 – Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz – geändert werden.
Der
Finanzausschuss ist auch hier einhellig zu der Meinung gekommen, den Antrag zu stellen, dass gegen diesen
Beschluss des Nationalrates kein Einspruch erhoben wird.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
20.11
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Kleine Überraschung!
Durch die Änderung des Glücksspielgesetzes erhöhen sich die jährlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer um 20 Millionen €. Gleichzeitig reduzieren sich die Einnahmen aus der Spielbankabgabe ebenfalls um 20 Millionen €. Und gleichzeitig wird durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2005 sichergestellt, dass den Sitzgemeinden der Spielbanken keine Mindereinnahmen entstehen.
Es freut mich, wenn jetzt die ÖVP offenbar doch auch einsieht, dass die Gemeinden beim letzten Finanzausgleich nicht übermäßig gut abgeschnitten haben. Es freut mich prinzipiell auch, dass das Land Niederösterreich zu dieser Einsicht gelangt sein dürfte. Was mich weniger daran freut, ist der Schluss, den das Land Niederösterreich aus dieser Einsicht leider gezogen hat, nämlich den, dass der Niederösterreichische Landtag am 21. Juni 2005 die Besteuerung von Mobilfunkanlagen beschlossen hat.
Herr Kollege Schennach hat das heute schon genauer erläutert: Der Schutz der Gesundheit durch dieses Gesetz ist nicht argumentierbar; in letzter Konsequenz stellt das lediglich eine Geldbeschaffungsaktion für die Gemeinden dar. Gesundheitlich sind 40 Meter hohe Masten sicher nicht unbedenklicher als Masten, die nur 30 Meter hoch sind und weniger Sendeanlagen haben.
Es ist auch kein Wunder, dass auf Grund dieser Geldbeschaffungsaktion die Mobilfunkbetreiber schon den Aufstand üben: Zuerst haben sie für die Lizenzen bezahlen
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